AGJ-Zwischenruf

Jugend in der Pflicht?! Engagement stärken statt Zwang einführen

Ob Wehrpflicht, verpflichtendes Gesellschaftsjahr oder soziale Pflichtzeit – die Debatte über einen Pflichtdienst für junge Menschen gewinnt an Fahrt. Doch junge Menschen engagieren sich längst freiwillig und überdurchschnittlich für die Gesellschaft. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ stellt klar: Ehrenamt und Freiwilligendienste müssen gefördert, nicht erzwungen werden!

28.03.2025

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ positioniert sich zur aktuellen Debatte über eine „Indienstnahme junger Menschen“. Mit Verweis auf das überdurchschnittliche und vor allem freiwillige gesellschaftliche Engagement junger Menschen stellt sich die AGJ gegen einen Pflichtdienst und setzt sich für eine Förderung von Freiwilligendiensten und ehrenamtlichem Engagement ein. 

In ihrem Zwischenruf (PDF: 248 KB) stellt die AGJ fünf Forderungen auf: 

  • Alle Dienste sollten für alle Altersgruppen beworben werden, denn gesellschaftliches Engagement darf sich nicht auf junge Menschen beschränken.
  • Junge Menschen müssen sich frei entscheiden können.
  • Alle Dienste müssen freiwillig sein.
  • Rechtsansprüche auf die Leistung eines Freiwilligendienstes müssen erfüllt werden.
  • Junge Menschen müssen an der Diskussion über freiwillige und verpflichtende Dienste beteiligt werden. 

Über die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ 

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ ist das Forum und Netzwerk bundeszentraler Zusammenschlüsse, Organisationen und Institutionen der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Die AGJ vereint unter ihrem Dach über 100 Mitgliedsorganisationen. Diese arbeiten und wirken zusammen mit dem Ziel der jugendpolitischen und fachpolitischen Kommunikation und Kooperation auf der Bundesebene, aber auch im europäischen bzw. internationalen Kontext und bilden ein fachpolitisch kompetent arbeitendes Netzwerk.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1949 sieht die AGJ ihren zentralen Auftrag darin, die organisatorischen und fachlichen Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe auf der Bundesebene zu bündeln. Die AGJ versteht sich als Interessenvertretung der Kinder- und Jugendhilfe, als träger- und handlungsfeldübergreifender Zusammenschluss und als kooperatives Netzwerk im Interesse der Einheit der Jugendhilfe.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 25.03.2025

Redaktion: Zola Kappauf