Schweiz

Jugend-Dachverbände fordern mehr Spielraum für außerschulische Aktivitäten

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) und der Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ) fordern in einem Schreiben an das schweizerische Bundesamt für Gesundheit (BAG) vom 5. Februar 2021 wieder mehr Freiräume und Lebensmöglichkeiten für die Jugend nebst Schule und Familie. Dafür braucht es mehr Handlungsmöglichkeiten für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit. So fordern sie etwa die Sonderstellung für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf bis 25 Jahre zu erweitern.

17.02.2021

Die Situation der Kinder und Jugendlichen beunruhigt die Akteure der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Studien zeigen, dass besonders Jugendliche ab 16 Jahren stark leiden und sich die Pandemie negativ auf die psychische Gesundheit auswirkt. Depressionen, Einweisungen in die Jugendpsychiatrie und Suizidversuche nehmen zu.

Der erhöhte Leidensdruck verwundert nicht, denn das Kindes- und Jugendalter ist aus entwicklungspsychologischer Sicht eine anspruchsvolle Lebensphase mit spezifischen Bedürfnissen. Diese wurden bisher bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie nicht berücksichtigt. Austausch mit Gleichaltrigen und vielfältige Lern- und Lebenserfahrungen sind grundlegend für eine gesunde Entwicklung von jungen Menschen und das Erwachsenwerden. Sie sind kein Luxus.

Dachverbände machen konkrete Vorschläge

Mit ihren Mitgliedern fordern SAJV und DOJ daher, dass ab März 2021 Erleichterungen bei den Einschränkungen der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen erfolgen sollten. Gerade die außerschulischen Aktivitäten, begleitet von ausgebildeten Fachpersonen oder geschulten Leitern und Leiterinnen, sind wichtige Orte der Erholung, für niedrigschwellige Beratung und tragende Beziehungen. Sie wirken sich auch gesamtgesellschaftlich im Sinne von Prävention und Konfliktvermeidung positiv aus.

Konkrete Maßnahmen werden gefordert

Konkret sollen folgende Anpassungen der Maßnahmen diskutiert und umgesetzt werden:

  • Die Sonderstellung für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist mindestens beizubehalten, sobald möglich aber auf die Altersgruppe bis 25 Jahre zu erweitern.
  • Mehr Angebote für Jugendliche ab 16 Jahren: Hier brauchen die Fachstellen und die Jugendverbände mehr Spielraum, um ihre wichtige Unterstützungsarbeit überhaupt anbieten und die Jugendlichen erreichen zu können.
  • Ferienlager – klare und einheitliche Regeln: Es ist äußerst wichtig, dass Kinder und Jugendliche an Lagern teilnehmen können und Familien dadurch entlastet werden. Möglichst bald sollte klar sein, welche Regeln einzuhalten sind, damit die Jugendorganisationen mit der Vorbereitung für die Oster- und Sommerferien beginnen können.
  • Vereinfachung der Gruppengrößenregel: Die im vergangenen Jahr erfolgreich praktizierte Regel soll wieder gelten: Bei Räumen, die kleiner als 200m2 sind, kann mit Gruppen von maximal 20 Personen gearbeitet werden (inkl. Fachpersonen/Leitende), ungeachtet des Alters der Kinder und Jugendlichen. Im Fall von Räumen ab 200m2 bleibt die Flächenregel gültig (10m2/Pers.).
  • Aufheben der Distanzregel für Kinder: Kinder im schulpflichtigen Alter können nicht sinnvoll dazu angehalten werden, einen Abstand von 1,5 Metern untereinander einzuhalten. Was im vergangenen Jahr bereits praktikabel war, soll wieder eingeführt werden: keine Distanzplicht für diese Altersgruppe.
  • Klare, übersichtliche Regeln und Maßnahmen: Das BAG soll in der COVID-19-Verordnung oder der Erläuterung dazu sowie in seiner Kommunikation zu den Maßnahmen spezifisch und gebündelt die Regeln und Maßnahmen für die Jugend bekannt geben.

Alarmierende Situation für die Jugendlichen in Ausbildung 

Jugendliche sind auch als Schüler und Schülerinnen, Auszubildende und Studierende zurzeit besonders belastet. Für sie bestehen Unsicherheiten bezüglich Austauschmöglichkeiten, Jobperspektiven, Lehrstellen oder Praktika. Die Dachverbände empfehlen, auch hierzu die spezifischen Interessen und Bedürfnisse zu beachten und bei der Gestaltung der Maßnahmen zu berücksichtigen, indem die Folgen der geltenden Einschränkungen für ihre psychische Gesundheit ernst genommen und geprüft werden.

Quelle: Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände am 11.02.2021

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