Inklusion

Jakob Muth-Preis für inklusive Schule wird für 2019 erneut ausgeschrieben

Inklusion wird erneut ausgezeichnet. Inklusive Schulen und Schulverbünde aus ganz Deutschland können sich bis zum 31. Januar 2019 für den Jakob Muth-Preis 2019 bewerben. Erstmals sind auch Inklusionsinitiativen von Schülerinnen und Schülern aufgerufen, sich für einen Publikumspreis zu bewerben. Die in der Vergangenheit ausgezeichneten Schulen zeigen, dass Vielfalt eine Chance ist.

18.10.2018

Projektträger des Jakob Muth-Preises für inklusive Schule sind der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, die Deutsche UNESCO-Kommission und die Bertelsmann Stiftung.
Die in den vergangenen Jahren ausgezeichneten Schulen zeigen, dass sich durch Inklusion eine neue Lernkultur entwickeln kann, die konsequent die Potentiale und Bedürfnisse aller Kinder im Blick hat und deren Vielfalt als Chance begreift. Genau das bezweckt auch die Preisverleihung im Jubiläumsjahr des Jakob Muth-Preises.

Bewerben können sich Schulen in Deutschland aller Schulstufen und Schulformen sowie Schulverbünde, die inklusive Bildungsbiographien in der Region ermöglichen. Erstmalig können sich auch Initiativen von Schülerinnen und Schülern zur Inklusion für einen Publikumspreis bewerben. Der Bewerbungszeitraum erstreckt sich vom 17. Oktober 2018 bis zum 31. Januar 2019.

Insgesamt werden 2019 vier Preise vergeben:

  • Zwei gleichwertige Einzelschulpreise im Wert von je 3.000 Euro (ein Preis an eine Grundschule, ein Preis an eine Schule mit Sekundarstufe I)
  • Ein Preis an einen Schulverbund im Wert von 5.000 Euro.
  • Ein Publikumspreis für Inklusionsprojekte von Schülerinnen und Schülern im Wert von 3.000 Euro.

Alle Informationen zum Preis und den Zugang zu den Bewerbungstools finden sich auf der Webseite des Preises.

Hintergrund

In Deutschland ist Inklusion eine der größten schulpolitischen Aufgaben. Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 ist das Recht auf eine inklusive Bildung auch in Deutschland verbrieft. Genauso lange gibt es den Jakob Muth-Preis, mit dem Beispiele gelungener Praxis ausgezeichnet werden. Zudem hat sich Deutschland mit der Unterzeichnung der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen zur Umsetzung inklusiver Bildung verpflichtet.

Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission vom 17.10.2018

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