Interdisziplinärer Appell
Initiative zur Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche


Es wird gefordert die politischen Initiativen zur Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche weiter zu stärken und nicht zu unterbrechen.
17.01.2025
Mit diesem Appell (PDF: 249 KB) wird gefordert, dass die politischen Initiativen zur Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch die zukünftige Bundesregierung weiter gestärkt und nicht unterbrochen werden:
- Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nachhaltig bekämpfen.
- Bundespolitisches Engagement gegen sexuelle Gewalt ressortübergreifend aufrechterhalten und weiter stärken.
- Unabhängige Beauftragte gegen sexuellen Kindesmissbrauch (UBSKM) gesetzlich absichern und interdisziplinäre Forschung weiter fördern.
Zwar ist in den letzten Jahren ein parteiübergreifender Konsens entstanden, dass die Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche eine Daueraufgabe der Bundespolitik ist und diese gesetzlich zu verankern ist. Das im parlamentarischen Verfahren befindliche sog. Antimissbrauchsgesetz – UBSKM-Gesetz stockt seit November 2024, obwohl die enthaltenen Anliegen erfolgreich überparteilich beraten und abgestimmt sind. Der Appell hebt hervor, dass es nicht weiter aufgeschoben sollte. Für die kommenden Jahre werden im Appell beispielhaft drei weitere Herausforderungen benannt, die durch gesetzliche Regulierungen und interdisziplinäre Forschung zu bearbeitet werden müssen: Sexuelle Gewalt im digitalen Alltag als Tatort und Chance für Prävention und Intervention; Betroffenen- und Angehörigenbeteiligung in Forschung und Aufarbeitung; interdisziplinärer Forschungsbedarf zum Zusammenhang von Recht und Verhalten. Es bedürfe eines intensiven bundespolitischen Engagements für den nachhaltigen Kinderschutz gegen sexuelle Gewalt in Deutschland.
Die AGJ-Vorsitzende, Prof. Dr. Karin Böllert, gehört zu den Erstunterzeichner*innen des Appells.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 16.01.2025
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