Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Impulspapiere zur Umsetzung des KJSG stoßen auf große Resonanz
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Der AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. richtet am 16./17.11.2022 eine Tagung unter dem Motto „AFET im Dialog! – Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in gemeinsamer Verantwortung“ aus. Dort sollen Umsetzungsfragen, rechtliche Regelungen und zentrale Aspekte des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) diskutiert werden, um Fach- und Leitungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen. Zusätzlich sollen Impulspapiere zur Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) weitere Denkanstöße geben, diese stoßen auf besonders positive Resonanz.
09.11.2022
Es sind - Stand November 2022 - schon 17 Impulspapiere von Autor:innen aus Wissenschaft und Praxis erschienen, die die Neuerungen des KSJG jeweils unter einem bestimmten Fokus betrachten und Denkanstöße geben, Handlungsbedarfe aufzeigen, Fragen stellen oder Weiterentwicklungsbedarfe formulieren. Die AFEAT-Impulspapiere können per Newsletter bezogen werden und sind auf der Homepage des Verbandes eingestellt.
Da das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz eine Vielzahl von Veränderungen und Herausforderungen beinhaltet, ist das Themenspektrum entsprechend breit. Es sind beispielsweise Impulspapiere erschienen, die sich mit neuen Anforderungen im Kontext von Kooperationen befassten oder einen Blick aus juristischer Sicht vornahmen oder die das KJSG aus Sicht der Landesjugendämter wie der kommunalen Jugendämter bewerteten und Einzelaspekte für die Öffentlichen Träger wie etwa die neu eingeführten Verfahrenslotsen oder die vorgeschriebenen Personalbemessungsverfahren in den Blick nahmen. Des Weiteren finden sich Beiträge, die sich mit dem inklusiven Gedanken des SGB VIII befassen, etwa grundsätzlich zur Inklusion, zur Teilhabe oder (spezieller) mit den inklusiven Hilfeplangesprächen oder der inklusiven Jugendhilfeplanung. Die neuen Aspekte im Gesetz in Bezug auf Partizipation, junge Volljährige, Ombudsstellen, niedrigschwellige Hilfen u.a.m. wurden ebenfalls thematisiert.
Es werden auch im Jahr 2023 weitere Impulspapiere folgen, die den Leitungskräften in den Jugendämtern und bei den Trägern, sowie den Fachkräften oder der Wissenschaft Anregungen geben und bei der Umsetzung des Gesetzes im Interesse der Kinder, Jugendlichen und ihrer Eltern unterstützen sollen.
Quelle: AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. vom 04.11.2022
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