Saarland
Höhere Fördersätze in der Kinder- und Jugendarbeit
Mit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinien zur Maßnahmenförderung für außerschulische Freizeit- und Bildungsmaßnahmen erhalten freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit im Saarland auch nach dem Corona-Aufholprogramm „Jugend in Aktion“ weiterhin verbesserte Förderungen.
19.04.2023
Dazu Jugendminister Magnus Jung:
„Die zahlreichen mehrtägigen Freizeitangebote und Bildungsveranstaltungen an Wochenenden und in den Ferien sind ein sehr wertvoller Beitrag für ein kinder- und jugendfreundliches Saarland. Es ist im Interesse unserer Zivilgesellschaft, dass pädagogisch gut ausgebildete ehrenamtliche Mitarbeitende, attraktive und kostengünstige Freizeit- und Bildungsmaßnahmen flächendeckend anbieten können. Ohne Zuschüsse könnten viele solcher wichtigen gemeinschafts- und sinnstiftenden Aktivitäten nicht stattfinden.“
Anstieg der erstattungsfähigen Beiträge für Kosten von Kinder- und Jugendfreizeiten
Einen deutlichen Anstieg verzeichneten die erstattungsfähigen Beträge für die Kosten von Kinder- und Jugendfreizeiten: statt mit 1,68 Euro vor Corona werden nun 7,00 Euro pro Tag und Teilnehmenden vom Jugendministerium gefördert. Für Bildungsmaßnahmen erhalten Jugendverbände und andere freie Träger bis zu 21 Euro (vor Corona-Pandemie bis 16,95 Euro) pro Tag und Teilnehmenden. Auch die Fortbildung, der ehrenamtlichen Betreuenden und Verantwortlichen, wird vom Land stärker bezuschusst. Bis zu 23 Euro Förderung (vor Corona-Pandemie 19,75 Euro) pro Tag und Teilnehmenden sind hier zur Deckung der Ausbildungskosten möglich. Die gestiegene Förderung trägt besonders den gestiegenen Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten Rechnung. Dank dieser Anpassung können Maßnahmen fortgeführt werden und sind weiterhin sozialverträgliche Teilnahmepreise möglich.
„Das Jugendministerium hat die gestiegenen Fördersätze als weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit veranlasst. Darüber hinaus werden seit letztem Jahr die Landesstrukturen vieler saarländischer Kinder- und Jugendverbände gestärkt. Gerade sie sind das Rückgrat vielfältiger und selbstorganisierter Kinder- und Jugendarbeit in allen saarländischen Städten und Gemeinden,“
betonte Jung abschließend.
Die nun geltenden Förderrichtlinien sind rückwirkend zum 1. Januar 2023 für alle Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit in Kraft getreten. Bei Bildungsmaßnahmen erhalten Jugendverbände mit vom Land geförderten hauptamtlichen Bildungsreferent:innen 15 Euro pro Tag und Teilnehmenden zur Deckung ihrer Veranstaltungskosten. Bei Trägern, die keine geförderten Referent:innen haben, steigt der Zuschuss auf 21 Euro. Das Gleiche gilt für Fortbildungen für Mitarbeitende der Jugendverbände: Mit Bildungsreferent:in sind es 17 Euro pro Tag und Teilnehmenden, ohne Bildungsreferent:in beträgt die Förderung pro Tag und Teilnehmenden 23 Euro. Ergänzend dazu erhalten die Träger zusätzlich in der Regel auch noch Förderungen des zuständigen Landkreises bzw. des Regionalverbands.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Richtlinien können der Website des Saarländischen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit entnommen werden.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit vom 13.04.2023
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