Pressestatement

Grundsicherung darf kein Stolperstein für Kinder sein

Die Reform der Grundsicherung verschärft Sanktionen und Leistungsentzüge und trifft damit auch Kinder in betroffenen Familien. Save the Children warnt vor wachsenden Ungleichheiten und eingeschränkter Teilhabe. Gefordert werden Investitionen in Förderung und Kindergrundsicherung statt weiterer Härten für Familien.

31.03.2026

Am Donnerstag, den 05.03.2026, stimmte der Deutsche Bundestag über das 13. SGB-II Änderungsgesetz ab, mit dem das Bürgergeld in Grundsicherung für Arbeitssuchende umbenannt und insbesondere Verschärfungen bei Sanktionen und Leistungsentzügen umgesetzt werden sollen. Es wird erwartet, dass das Parlament dem Gesetzentwurf zustimmt. 

Dazu sagt Eric Großhaus, Experte für Kinderarmut bei Save the Children:

„Mit der Reform der Grundsicherung wird das Ungleichgewicht zwischen Fordern und Fördern noch einmal verstärkt. Künftig können schneller härtere Sanktionen verhängt werden und Erwachsene können den Anspruch auf sämtliche Leistungen verlieren. Für die Kinder in den betroffenen Haushalten bedeutet das: weniger Teilhabe und schlechtere Chancen auf ein gesundes Aufwachsen. Wenn Familien an der Supermarktkasse abwägen müssen, ob das Geld noch für frische Lebensmittel reicht, wird das Ziel der Reform klar verfehlt. Wir bleiben dabei: Haushalte mit Kindern sollten nicht sanktioniert werden. Jetzt kommt es darauf an, die Umsetzung der Reform eng zu begleiten und ihre praktischen Auswirkungen auf Kinder genau zu prüfen. Der Bundestag muss offen dafür sein, die Regeln wieder abzumildern, wenn sie sich als Stolpersteine für die Kinder erweisen. Im Mittelpunkt einer zukunftsorientierten Sozialpolitik müssen Investitionen in Förderung und Teilhabe stehen – davon profitieren auch die Kinder am meisten. Die Bundesregierung muss nun zügig weitere Reformschritte auf den Weg bringen, welche die Teilhabechancen von Kindern stärken. Das Ziel muss eine Reform des Sozialsystems nach dem Leitbild einer Kindergrundsicherung sein.“   

Hintergrund

  • Das Gesetz sieht deutliche Verschärfungen der Sanktionen und Leistungsentzügen bei erwachsenen Leistungsberechtigten vor. Das wird auch die Kinder in betroffenen Haushalten in gravierender Weise in ihren Teilhabe- und Gesundheitschancen einschränken, da die gesamte Familie weniger in der Haushaltskasse zur Verfügung hat. In jedem dritten sanktionierten Haushalt lebt mindestens ein Kind.
  • Zudem sind Verschärfungen bei der Übernahme von Miet- und Heizkosten vorgesehen. Diese sollen noch restriktiver in voller Höhe übernommen werden, was die Wohnsicherheit von Familien gefährdet. Die Koalition hat hier noch einmal nachgebessert und die Regelung leicht entschärft, indem für Familien Ausnahmen in Härtefallen vorgesehen sind. Save the Children begrüßt dies.  
  • Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Erziehende früher nach der Geburt ihres Kindes wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, sofern die Betreuung sichergestellt ist. Save the Children sieht dies kritisch, da diese Regelung zu mehr Druck auf Eltern und zu Sanktionen führen kann.  
  • Wesentliche Verbesserungen für Kinder fehlen im Gesetzentwurf. Save the Children fordert, Maßnahmen umzusetzen, die die Teilhabe von Kindern stärken. Dazu gehört etwa die Erhöhung und automatisierte Auszahlung des sogenannten Teilhabebetrags des Bildungs- und Teilhabepakets und eine Neuberechnung der Regelsätze von Kindern.
  • Eine ausführliche Einordnung finden Sie in der Stellungnahme (PDF: 437 KB) von Save the Children zum Regierungsentwurf.

Quelle: Save the Children Deutschland vom 05.03.2026

Redaktion: Klara Neumann