GEAS-Umsetzung gestartet
Grundrechte von Kindern und Familien auf dem Spiel
Die GEAS-Reform tritt 2026 in Kraft und bringt die restriktivsten Asylrechtsänderungen seit 1993. Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) kritisiert Abschreckungsmaßnahmen wie mögliche Inhaftierung von Kindern und haftähnliche Unterbringung in Sekundärmigrationszentren, die über EU-Vorgaben hinausgehen.
18.06.2026
Mit dem 12. Juni 2026 muss das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Deutschland angewandt werden– ein historischer Einschnitt, der die restriktivsten Änderungen im Asylrecht seit dem Asylkompromiss von 1993 mit sich bringt. Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) warnt eindringlich vor den Konsequenzen für schutzsuchende Kinder, Familien und junge Erwachsene.
Eine Reform, die Abschreckung über Schutz stellt
Statt die strukturellen Schwächen des europäischen Asylsystems zu beheben, setzt die Reform auf Härte und Abschreckung. Das geht auf Kosten der Schutzsuchenden: Die Möglichkeit, Kinder in Haft zu nehmen, ist ein Tabubruch, den der BuMF entschieden ablehnt.
Deutschland verschärft noch über EU-Vorgaben hinaus
Im nationalen GEAS-Anpassungsgesetz geht Deutschland in zentralen Punkten über die ohnehin restriktiven EU-Vorgaben hinaus. Besonders problematisch sind die sogenannten Sekundärmigrationszentren – eine Unterbringungsform, die die EU-Verordnungen gar nicht kennen. Vorgesehen sind sie für sogenannte „Dublin-Fälle“, also Menschen, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat registriert wurden. Diese Einrichtungen sind durch weitreichende Bewegungseinschränkungen, Isolation und de-facto-Freiheitsentzug gekennzeichnet. Dass Kinder und Familien dabei ausdrücklich nicht ausgenommen sind, ist für den BuMF nicht akzeptabel.
Ob eine Freiheitsbeschränkung formal als Haft gilt oder nicht, ist für das Erleben von Kindern ohne Bedeutung. Entscheidend sind die konkreten Auswirkungen auf ihren Alltag. Einschränkungen ihrer Freiheit dürfen nicht zu ihrer täglichen Lebenswirklichkeit werden.
„Kinder gehören weder in Haft noch in haftähnliche Unterbringung. Das gilt ohne Ausnahme.", sagt Helen Sundermeyer, BuMF
Screening & Schnellverfahren: Fehleranfällig mit gravierenden Folgen
Mit großer Sorge blickt der BuMF auf die Einführung des neuen Screening-Verfahrens und beschleunigter Asylverfahren. Es besteht die ernsthafte Gefahr, dass Vulnerabilitäten nicht zuverlässig erkannt werden. Die Konsequenzen wären für die Betroffenen gravierend. Der BuMF stellt klar: Sobald der Verdacht besteht, dass eine Person minderjährig ist, muss das Jugendamt unverzüglich einbezogen werden. Für unbegleitete Minderjährige gilt weiterhin der Vorrang der Jugendhilfe ohne Einschränkung.
Was die Reform richtig macht: Gesundheit und Bildung
Der BuMF erkennt an, dass die Reform Verbesserungen beim Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung enthält. Gerade mit Blick auf Länder wie Berlin und Sachsen, wo derzeit hunderte Kinder auf einen Schulplatz warten, erwarten wir eine Verbesserung.
Forderung an die Bundesländer: Spielräume nutzen, Kinder schützen
Der BuMF fordert alle Bundesländer auf, die bestehenden Handlungsspielräume konsequent zugunsten von Kindern und Familien einzusetzen.
Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. hat gemeinsam mit Terre des Hommes eine Handreichung für die zuständigen Stellen in den Bundesländern und Kommunen erarbeitet, um Schutz, Versorgung und Vertretung von unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen in der Umsetzung der GEAS-Reform zu gewährleisten.
Pressekontakt: Jasmin Asaad, Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht, j.asaad@b-umf.de, +49 (0)30 / 82 09 743 – 0
Über die den Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF)
Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht setzt sich seit 1998 für die Rechte von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen ein. Als gemeinnütziger Verein arbeitet der BuMF unabhängig und steht parteiisch an der Seite der jungen Menschen. Mit über 500 Mitgliedern bundesweit ist der BuMF das zentrale Netzwerk von Akteur*innen, die mit begleiteten und unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten arbeiten.
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