Kinderschutz

Grüne sehen Lücken im Sexualstraftrecht

Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen müssen noch bestehende Lücken im Strafrecht bei sexueller Gewalt und Vergewaltigung geschlossen werden.

07.08.2014

Die sexuelle Selbstbestimmung müsse schon dann geschützt werden, wenn das Opfer keinen sexuellen Kontakt wolle und mit Worten widerspreche, heißt es in einem Antrag (<link http: dip.bundestag.de btd external-link-new-window external link in new>18/1969) der Fraktion an den Bundestag, in dem ein Gesetz zur Ratifizierung der sogenannten Istanbul-Konvention verlangt wird.

Im Jahre 2011 habe Deutschland das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterzeichnet. Darin würden die Vertragsstaaten in Artikel 36 verpflichtet, „alle Formen vorsätzlich nicht einverständlicher sexueller Handlungen unter Strafe zu stellen“. Mit der Ratifizierung müssten „die Tatbestände gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ entsprechend geändert werden. Die derzeitige Gesetzeslage im deutschen Strafrecht entspreche nicht den Anforderungen der Konvention.

Es müsse ferner sichergestellt werden, dass die Länder regelmäßig statistische Daten über Fälle von sexueller Gewalt sammeln, die in den Geltungsbereich des Übereinkommens fallen.

Quelle: heute im bundestag Nr. 403 vom 07.08.2014

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