Schnittstelle Gesundheit

Gleiche Rechte für Kinder wie für Geimpfte, Genesene oder Getestete

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. fordert, dass Kinder und Jugendliche bei allen pandemiebedingten Einschränkungen von den gleichen Privilegien profitieren müssen wie Geimpfte, Genesene oder Getestete. Das Recht der jungen Menschen auf Teilnahme an Bildung und Aktivitäten des sozialen Lebens darf nicht mit einer Impfung verknüpft werden. 

01.06.2021

In der Stellungnahme der Corona Task Force der DGKJ „3G: „Geimpft, Genesen, Getestet“ - für Kinder braucht es Alternativen“ werden die Gründe aufgeführt, warum für Kinder und Jugendliche andere Kriterien für Lockerungen bzw. für Grundrechtseinschränkungen gelten müssen. Ansonsten würde diese Altersgruppe weiter diskriminiert werden. Die Gs „geimpft, genesen und getestet“ passen nicht für Lockerungsmaßnahmen für  Kinder und Jugendliche, denn

  • bzgl. geimpft: Für Kinder und Jugendliche steht derzeit überhaupt kein Impfstoff zur Verfügung, 
  • bzgl. genesen: Kinder mit keinen oder milden Symptomen sind nicht regelhaft getestet wurden, selbst wenn ein Elternteil erkrankt war. Damit hatten sie keinen dokumentierten Erregernachweis. 
  • bzgl. getestet: die derzeit angewendeten Antigen-Schnellteste stellen bei asymptomatischen Kindern anders als bei symptomatischen Erwachsenen ein unzuverlässiges Verfahren dar. 

Die vollständige Stellungnahme mit der ausführlichen Begründung, warum die 3 Gs „geimpft, genesen, getestet“ bei Kinder und Jugendlichen für Lockerungen der pandemiebedingten Einschränkungen nicht angewendet werden dürfen, steht auf der Website der DGKJ zur Verfügung. 

Quelle:  Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. 

Redaktion: Iva Wagner

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