Flucht und Migration

GFMK will zugewanderte und geflüchtete Frauen besser vor Gewalt schützen

Frauen in Flüchtlingsunterkünften sind in besonderem Maße von Gewalt betroffen, sie leben auf engstem Raum mit vielen Fremden, sind oft abhängig und haben wenige Möglichkeiten, sich gewaltbelasteten Situationen zu entziehen. Deshalb hat die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister (GFMK) die Bundesregierung aufgefordert, eine bundesgesetzliche Regelung zu Gewaltschutzkonzepten in Unterkünften, die der Regelungskompetenz des Bundes unterliegen, zu schaffen.

15.06.2018

Gleichstellungs- und Integrationsministerin Stefanie Drese: „Die Bundesinitiative ‚Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften‘ hat im Sommer 2017 überarbeitete „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ vorgestellt. Sie gelten als Leitlinien für die Erstellung, Umsetzung und das Monitoring von einrichtungsinternen Schutzkonzepten in jeder Form von Flüchtlingsunterkünften, dienen zur Weiterentwicklung von länderspezifischen- oder kommunalen Schutzkonzepten und sollen damit in allen Flüchtlingsunterkünften in Deutschland umgesetzt und eingehalten werden.“

Zudem bittet die GFMK das Bundesinnenministerium, die vorliegenden Daten zu geschlechtsbezogenen Fluchtgründen und Gewalt als Asylgrund systematisch zu erfassen und zu dokumentieren. „Für einen besseren Gewaltschutz sollte etwa erhoben werden, in wie vielen Fällen geschlechtsspezifische Gewalt als Fluchtgrund vorgebracht wird und welche Folgen dies für das Verfahren hat“, verdeutlicht Drese.

In einem weiteren Beschlusspunkt hat sich die GFMK darauf verständigt, dass die Länder in ihren Richtlinien zur landesinternen Umverteilung bei Gewaltschutzfällen geschlechtsspezifische Gewalt als Grund für eine schnelle Umverteilung aufnehmen.

Drese: „Werden geflüchtete Frauen Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt, kann sich der Bedarf ergeben, die Stadt oder Gemeinde aus Sicherheitsgründen verlassen zu müssen. Es kann aber zu Problemen kommen, wenn die Frau sich aufgrund aufenthalts- oder asylrechtlicher Vorschriften in einem bestimmten Gebiet aufhalten muss. In diesen Fällen sollte es möglich sein, dass die gewaltbetroffene Frau schnell und unkompliziert an einen Ort gehen kann, an dem sie sicher ist, ohne dass sie rechtliche Nachteile befürchten muss.“

Quelle: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern vom 08.06.2018

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