Jugendsozialarbeit

Gewerkschaft und Fachverbände fordern: „Alle jungen Menschen brauchen eine Ausbildung!“

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Bundesarbeitsgemeinschaften Evangelische und Katholische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA und BAG KJS) mahnen den Bundestag, den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) gründlich zu überarbeiten. Zwar sehen die drei Organisationen in der Mindestausbildungsvergütung sowie in den erweiterten Möglichkeiten zu einer Teilzeitausbildung erste Schritte, die Situation junger sozial benachteiligter oder individuell beeinträchtigter Menschen auf dem Ausbildungsmarkt zu verbessern. Für eine inklusive Berufsbildung seien aber umfassendere Veränderungen notwendig.

28.06.2019

„Alle jungen Menschen sollen eine Berufsausbildung beginnen und erfolgreich abschließen können, unabhängig von Benachteiligung, Beeinträchtigung oder Behinderung“, stellt Ansgar Klinger, im Vorstand der GEW für Berufsbildung verantwortlich, mit Blick auf die erste Lesung des BBiMoG fest. „Das Recht auf Inklusion beschränkt sich nicht allein auf schulische Bildung; wir setzen uns als Gewerkschaft gemeinsam mit der Jugendsozialarbeit für eine inklusive Gesellschaft und einen inklusiven Arbeitsmarkt ein. Die Novelle des Berufsbildungsgesetzes muss jedem Jugendlichen ermöglichen, eine qualifizierte Ausbildung zu bekommen.“

„Berufliche Bildung inklusiv weiterentwickeln“

Deutschland hat bereits 2009 die UN-Menschenrechtskonvention für den Bereich der Beruflichen Bildung unterzeichnet. Die Reform des Berufsbildungsgesetzes eröffnet die Möglichkeit, diese endlich in die Tat umzusetzen. In der berufsschulischen und betrieblichen Praxis der dualen Berufsausbildung sind bisher nur kleine Schritte unternommen worden, wie die Jugendsozialarbeit aus ihrer Praxis bestätigen kann.

„Um Ausbildung für alle jungen Menschen zu ermöglichen, machen wir uns für flexible Modelle der Teilzeitausbildung und eine zuverlässige Assistierte Ausbildung stark und setzen diese in der Jugendsozialarbeit auch bereits erfolgreich um“, so die Vorsitzende der BAG KJS, Lisi Maier. „Von einem chancengerechten Ausbildungsmarkt, der allen benachteiligten und beeinträchtigten Jugendlichen eine qualifizierte Ausbildung ermöglicht, sind wir aber leider immer noch weit entfernt. Um dies zu ändern, brauchen wir ein Recht auf Ausbildung in Form einer Ausbildungsgarantie.“

Insgesamt haben Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung auf dem regulären Ausbildungs- und Arbeitsmarkt weiterhin nur geringe Chancen; viele arbeiten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

Inklusion braucht einen rechtlichen Rahmen

„Die politische Verantwortung für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention liegt beim Gesetzgeber. Inklusion kann nicht allein dem Engagement kompetenter Lehrkräfte, Ausbilder*innen und Sozialarbeiter*innen überlassen werden. Inklusion braucht einen rechtlichen Rahmen, der verbindliche Regelungen und eine angemessene Finanzierung sichert“, so Christiane Giersen, Vorständin der BAG EJSA.

Künftig müssen Jugendliche mit Behinderung oder Beeinträchtigung regelhaft eine betriebliche, außerbetriebliche oder vollzeitschulische Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren können. Das Ausbildungssystem ist so zu flexibilisieren, dass eine individuelle Abstimmung auf die Bedürfnisse und Unterstützung der Jugendlichen möglich ist, fordern GEW, BAG EJSA und BAG KJS. Gleichzeitig muss die Ausbildung zu einem regulären Berufsabschluss führen.

Hintergrund

Am 27. Juni 2019 hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Entwurf eines Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes beraten, den Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) vorgelegt hat. Die GEW, die BAG EJSA und BAG KJS haben zur – seit der Ratifizierung der UN-Menschenrechts-konvention gebotenen – Öffnung der Berufsbildung in Richtung Inklusion ausführliche Vorschläge erarbeitet und veröffentlicht.

Die Bundestagsabgeordnete Beate Walter Rosenheimer (Bündnis 90 / Die Grünen) hat diese Forderungen in einem Autorenpapier aufgegriffen und appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, Veränderungen im Kontext der Gesetzesnovelle einzufordern Die GEW und die beiden konfessionellen Bundesarbeitsgemeinschaften der Jugendsozialarbeit begrüßen dies und gehen davon aus, dass der Gesetzgeber die weiteren parlamentarischen Beratungen nutzt, um die Berufsausbildung zu modernisieren und inklusiv weiterzuentwickeln.

Quelle: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Bundesarbeitsgemeinschaften Evangelische und Katholische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA / BAG KJS) vom 27.06.2019

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