Sozialpolitik
Gewalt gegen Frauen – Institut empfiehlt Nationalen Aktionsplan
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Zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen am 25. November 2017 empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Dieser sollte eine Grundlage für konkrete Maßnahmen und eine menschenrechtsbasierte, effektive Politik gegen geschlechtsspezifische Gewalt legen. Die Gewährleistung eines niedrigschwelligen und barrierefreien Zugangs zu Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern für alle müsse dabei Priorität haben.
24.11.2017
Zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen am 25. November 2017 erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:
„Am 1. Februar 2018 tritt die Konvention des Europarates gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, für Deutschland in Kraft. Die Konvention gibt Staat und Zivilgesellschaft alle nötigen Vorgaben an die Hand, um Frauen effektiver vor Gewalt zu schützen und ihre Rechte zu gewährleisten.
Deutschland sollte nun mit einem Nationalen Aktionsplan eine koordinierte politische Strategie für die Umsetzung der Konvention in Deutschland aufsetzen. Wir empfehlen, den Nationalen Aktionsplan an den Verpflichtungen der Konvention auszurichten, ihn in einem partizipativen Prozess mit der Zivilgesellschaft zu entwickeln und seine Umsetzung an einem politisch hochrangigen Gremium aufzuhängen. So kann er eine gute Grundlage für konkrete Maßnahmen und eine menschenrechtsbasierte, effektive Politik gegen geschlechtsspezifische Gewalt sein.
Wichtig ist, dass der Plan prioritäre Handlungsfelder benennt. Hierzu gehört die Gewährleistung des niedrigschwelligen und barrierefreien Zugangs zu Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern für alle: Es darf keinen Unterschied mehr machen, ob gewaltbetroffene Frauen im Rollstuhl sitzen, im Asylverfahren der Residenzpflicht unterliegen oder transgeschlechtlich sind.
Insbesondere sollten Migrantinnen, Frauen mit Beeinträchtigungen oder wohnungslose Frauen in den Fokus genommen werden. Ihre Lebensumstände in Behinderteneinrichtungen, Flüchtlings- oder Wohnungslosenunterkünften verhindern oft, dass sie ihre rechtlichen Möglichkeiten im Fall von Gewalt gleichberechtigt in Anspruch nehmen können.
Zudem sollte eine unabhängige Monitoring-Stelle zur Umsetzung der Konvention eingerichtet werden. Sie unterstützt den Gesetzgeber und die Behörden bei der Umsetzung. Ihre Arbeit verbessert die Zielgenauigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt durch umfassende Datenerhebung und Forschung.“
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte e.V. vom 23.11.2017
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