Bundesstiftung Mutter und Kind

Hilfe für schwangere Frauen in Notlage

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ feiert ihr 40-jähriges Jubiläum. Sie unterstützt Schwangere in Notlagen schnell und unbürokratisch. Ziel ist es, die Bedingungen für Mutter und Kind zu verbessern und den Zugang zu frühen Hilfen zu erleichtern. Jährlich werden über 100.000 Schwangerschaften gefördert.

07.06.2024

Zum 40-jährigen Jubiläum der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ wurde deren bedeutende Arbeit gewürdigt. Schwangere in Notlagen können die Unterstützung der Stiftung schnell und unbürokratisch über lokale Schwangerschaftsberatungsstellen in Anspruch nehmen.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und Kuratoriumsvorsitzende Ekin Deligöz betont:

„In den letzten Jahren half die Bundesstiftung fast jeder fünften Schwangeren in Deutschland. Dies zeigt, wie essentiell die Arbeit der Bundesstiftung ist – früher wie heute! Daher wünsche ich der Bundesstiftung Mutter und Kind für die Zukunft weiterhin ein starkes Netzwerk für ihre wichtige Rolle als Türöffner in das System der Frühen Hilfen, um weiter als verlässlicher Partner an der Seite von Familien in Notlagen zu stehen.“

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ wurde 1984 errichtet, um schwangere Frauen in besonderen Notlagen schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Ziel der Bundesstiftung ist es, die Bedingungen für Mutter und Kind zu verbessern und Frauen den Weg in das Netz früher Hilfen zu ebnen. Anlässlich des Jubiläums 2024 wurden Kurzfilme produziert, die Einblicke in die Stiftungsarbeit ermöglichen.

Schwangere Frauen erhalten bei der Antragstellung für Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind persönliche Beratung in einer Notlage – diese liegt vor, wenn die Einkünfte den finanziellen Bedarf für Schwangerschaft, Geburt sowie Pflege und Erziehung des Kleinkindes nicht decken und andere staatliche Leistungen nicht rechtzeitig oder ausreichend zur Verfügung stehen. Die Höhe der geleisteten Hilfe richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall.

Für die Notlagen von Schwangeren stellt der Bund derzeit jährlich 96 Mio. Euro zur Verfügung, die den 16 zentralen Einrichtungen in den Bundesländern zur direkten Vergabe zugewiesen werden. Damit werden mehr als 100.000 Schwangerschaften im Jahr unterstützt.

Weitere Informationen 

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 03.06.2024

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