Bildungspolitik
GEW fordert zügigen Ausbau der Ganztagsbetreuung an Schulen
Die GEW fordert dringend Maßnahmen zur Umsetzung des Ausbaus der Ganztagsbetreuung an Grundschulen bis 2026. Sie unterstützt die Verlängerung der Fristen des Ganztagsfinanzhilfegesetzes um zwei Jahre, um Kommunen Planungssicherheit zu geben. Der akute Fachkräftemangel und Verzögerungen erschweren die Umsetzung. Zügige Investitionen sind nötig.
04.11.2024
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Umsetzung des Ausbaus der Gebäude für den Rechtsanspruch auf Ganztag an Grundschulen, der 2026 greift. Sie begrüßt den Vorstoß der Länder, die Fristen des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (GaFinHG) des Bundes um zwei Jahre zu verlängern.
„Die Herausforderungen bei der Umsetzung sind vielfältig. Insbesondere der akute Fachkräftemangel im Bauwesen und der kommunalen Verwaltung sowie die aufwändige Planung größerer Bauprojekte führen dazu, dass viele Kommunen nicht in der Lage sind, die im Gesetz festgelegten Fristen zu erfüllen“, sagte Anja Bensinger-Stolze, GEW-Vorstandsmitglied Schule, am Mittwoch mit Blick auf die Ministerpräsidentenkonferenz, die am Mittwoch beginnt.
„Viele Schulleitungen haben in den vergangenen Jahren den Ausbau intensiv geplant und waren in Sorge, ob ihre Projekte finanziert werden. Sie würden von der Fristverlängerung profitieren. Mit der Fristverlängerung bekommen Länder und Kommunen Planungssicherheit. Allerdings muss bei der Umsetzung nun endlich Fahrt aufgenommen und die längst notwendigen Investitionen müssen zügig für den Ausbau der Bildungsinfrastruktur getätigt werden.“
Info: Bei Planung und Umsetzung von Bauprojekten, die notwendig sind, um ganztägige Bildungs- und Betreuungsplätze zu schaffen, hat es erhebliche Verzögerungen gegeben. Eine lange Abstimmungsphase auf Bundesebene hat die Planungssicherheit für Länder und Kommunen zusätzlich erschwert. Deshalb fordern die Regierungschef*innen der Länder in ihrer Beschlussvorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz, die vom 23. bis zum 25. Oktober in Leipzig stattfindet, eine Verlängerung der Fristen des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (GaFinHG) des Bundes um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2028 und für den Abschluss der geförderten Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029: Nur so könne sichergestellt werden, dass der Ausbau der Ganztagsbetreuung erfolgreich umgesetzt wird.
Quelle: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vom 23. Oktober 2024
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