Kinderschutz
Gestiegene Zahl von vermissten Flüchtlingskindern bis 13 Jahren Grund zu großer Sorge
Das Deutsche Kinderhilfswerk dringt anlässlich der gestiegenen Zahl von vermissten Flüchtlingskindern bis 13 Jahren darauf, bei der Aufklärung der Schicksale dieser Kinder nicht nachzulassen. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 939 Kinder (bis 13 Jahre) und 6.091 Jugendliche (von 14 bis 17 Jahren) im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen.
07.04.2017
"Während die Zahl der vermissten geflüchteten Jugendlichen stark zurückgegangen ist, ist die Zahl der vermissten Flüchtlingskinder bis 13 Jahren in den letzten Monaten weiter angewachsen. Gerade diese Kinder müssen im besonderen Fokus der Polizeibehörden stehen. Auch wenn die Zahl aufgrund von Mehrfachregistrierungen, der Weiterreise zu Verwandten oder Fehlern in der Datenerfassung tatsächlich niedriger ist, sind damit die Behörden in Deutschland keinesfalls aus ihrer Pflicht entlassen, gezielt und mit Nachdruck nach diesen vermissten Kindern zu fahnden.
Denn bei vermissten unbegleiteten Flüchtlingskindern besteht eine größere Gefahr, dass sie Kriminellen in die Hände fallen, als bei einheimischen Kindern und Jugendlichen. Denn sie haben häufig keine Verwandten vor Ort, sie kennen sich schlechter in Deutschland aus und sprechen noch nicht so gut deutsch. Das muss sich in der Intensität der Arbeit der Behörden niederschlagen. Jedes Kind in Gefahr ist ein Kind zu viel", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Verbesserte Zusammenarbeit der Institutionen nötig
Bei der Suche nach diesen vermissten Kindern braucht es eine verbesserte Zusammenarbeit von Polizei- und Bundesbehörden auf der einen Seite und Suchdiensten wie dem des Deutschen Roten Kreuzes und den Jugendhilfeträgern vor Ort auf der anderen Seite. An erster Stelle sieht das Deutsche Kinderhilfswerk aber die Polizeibehörden in der Pflicht, die jedem vermissten Kind, egal ob es aus Deutschland oder einem anderen Land kommt, größtmögliche Aufmerksamkeit widmen müssen. Hier darf es keine Abstriche geben, auch wenn das an vielen Stellen mit einem enormen Aufwand verbunden ist.
Dabei ist auch die Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden auf europäischer Ebene zu forcieren. Das mit dem bundesdeutschen Datenaustauschverbesserungsgesetz im Februar letzten Jahres geschaffene einheitliche Registrierungssystem im Ausländerzentralregister, mit dem auch Informationen zu den zuständigen Jugendbehörden für alle unbegleiteten Flüchtlingskinder erfasst werden, sollte hier als Vorbild für ein zentrales europäisches Erfassungssystem zum Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen dienen. Dieses könnte bei der europäischen Polizeibehörde Europol in Den Haag angesiedelt sein und eng mit der EU-Beauftragten für Kinderrechte zusammenarbeiten. Denkbar wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch ein Sonderbeauftragter für vermisste Flüchtlingskinder, der als Anlaufstelle für die nationalen Behörden dient und europaweite Aktivitäten koordiniert.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
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