Istanbul-Konvention

Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen trafen sich zum Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ unter Federführung des Bundesfamilienministeriums. Ziel ist es, gemeinsam Maßnahmen für einen bedarfsgerechten Ausbau und zur finanziellen Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden Schutz und Beratungsmaßnahmen zu entwickeln. Bund und Länder haben angekündigt, die Lage der Betroffenen von häuslicher Gewalt zu verbessern.

07.06.2021

Die Diakonie fordert, dass Frauen und Kinder wirkungsvoll vor Gewalt geschützt werden. Dazu müssen Bund, Länder und Kommunen endlich einheitlich vorgehen.

Die großen Unterschiede in den rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen in den Bundesländern – und teilweise sogar innerhalb eines Bundeslandes – machen es vielen gewaltbetroffenen Frauen schwer, schnell und unbürokratisch Schutz und Beratung zu finden.

„Die Zahlen von häuslicher und sexualisierter Gewalt sind anhaltend hoch und während der Pandemie noch deutlich gestiegen. Jetzt endlich müssen Bund und Länder den Schutz für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, verbessern und bundesweit einheitlich regeln. Bedrohte Frauen und ihre Kinder brauchen unbürokratisch Schutz und schnelle Hilfe, manchmal auch in anderen Kommunen und Bundesländern, um vor Verfolgung des Gewalttäters sicher zu sein. Es muss einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Frauen geben“,

sagt Diakonie-Vorständin Sozialpolitik Maria Loheide.

Viele Frauenhäuser und Beratungsstellen werden durch Zuwendungen bzw. sogenannte freiwillige Leistungen von Ländern und Kommunen finanziert. Die Diakonie warnt davor, jetzt bei den Hilfen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder zu sparen. Es ist zu befürchten, dass Kommunen angesichts ihrer enorm angespannten Haushalte und coronabedingten Kosten Zuwendungen kürzen oder freiwillige Leistungen streichen.

„Es ist ein großes Dilemma, dass zehn Jahre nach Erstunterzeichnung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt die personelle Situation in den Frauenhäusern und Fachberatungsstellen nach wie vor extrem angespannt ist. Die Mitarbeiterinnen sind am Limit. Die wichtige Arbeit der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen muss unbedingt personell und finanziell besser ausgestattet und gesichert sein“, so Loheide „denn Gewalt gegen Frauen ist ein gesellschaftliches und kein individuelles Problem.“

14.500 Plätze fehlen in Frauenhäusern bundesweit

Seit dem 01.02.2018 ist für Deutschland die Istanbul-Konvention, das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, geltendes Recht. Deutschland hat sich damit verpflichtet, verlässliche Strukturen zu schaffen und auszubauen, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen. Die Zahlen zeigen deutlich, dass in Deutschland allein 14.500 Plätze in Frauenhäusern bundesweit fehlen.

Maria Loheide: „Bund, Länder und Kommunen müssen endlich einheitlich gegen Gewalt an Frauen und Kindern vorgehen. Die Fakten liegen seit langem auf dem Tisch. Es mangelt nicht an Erkenntnissen, sondern am gemeinsamen Willen, sich auf ein bundesweites Konzept für einen rechtlich verbindlichen und auskömmlichen Finanzierungsrahmen für Frauenhäuser und das ambulante Unterstützungssystem zu einigen. Wir appellieren eindringlich an den Runden Tisch, die Voraussetzungen zu schaffen und einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt auf den Weg zu bringen.“

Quelle: Diakonie Deutschland vom 26.05.2021

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