Hamburg
Frühförderung für sehgeschädigte Kinder gesichert
Die Landesregierung fördert die Frühförderung sehgeschädigter Kinder mit 135.000 Euro für 2026. Die blista bietet individuelle Betreuung für Kinder von 0 bis 6 Jahren mit Sehbeeinträchtigungen, inklusive interdisziplinärer Zusammenarbeit und Fachkräftefortbildung.
12.08.2026
Im Rahmen der interdisziplinären Frühförderung sinnesgeschädigter Kinder werden Kinder mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung möglichst früh in ihrer Entwicklung unterstützt, um ihre Selbstständigkeit zu fördern und um die Grundlage für schulische und gesellschaftliche Teilhabe zu legen. Diese Arbeit unterstützt die Landesregierung seit vielen Jahren – und tut das auch weiterhin: Staatssekretärin Manuela Strube hat der Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista) als Träger einer auf Sehbehinderungen spezialisierten Frühförderstelle am 10.07.2026 in Marburg einen Bescheid über 135.000 Euro für das Jahr 2026 übergeben.
„Ich freue mich, dass wir diese wichtige Arbeit weiter unterstützen können. Für hörgeschädigte, sehbehinderte oder blinde Kinder und deren Eltern sind Frühförderangebote von großer Bedeutung“, sagte Strube. Sie dankte überdies der blista für deren Arbeit und lobte die in der Vergangenheit von Zuverlässigkeit geprägte gute Zusammenarbeit.
Frühförderung begleitet Kinder individuell
Die blista ist eine Einrichtung, die sich auf die Förderung von Menschen mit Sehbehinderungen und Blindheit spezialisiert hat. Neben schulischer Betreuung bietet sie ein umfassendes Frühförderungsprogramm für Kinder im Vorschulalter an. Die Frühförderung richtet sich an Kinder mit Sehbehinderungen oder Blindheit im Alter von null bis sechs Jahren. Das umfasst sowohl Kinder mit angeborener Sehbeeinträchtigung als auch solche, deren Sehkraft im Verlauf der ersten Lebensjahre eingeschränkt wird. Darüber hinaus werden Kinder mit zusätzlichen Beeinträchtigungen (z. B. motorische oder kognitive Einschränkungen) berücksichtigt. Die spezielle Frühförderung der blista Hessen orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Kinder und verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz.
Förderung sichert Qualität der Angebote
„Die zusätzliche Förderung des Landes Hessen trägt entscheidend zur Sicherung der Qualität der spezifischen Frühförderung für Kinder mit Blindheit und Sehbehinderung bei“, sagte Maarten Kubeja, stellv. Vorsitzender der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V.
„Sie bezuschusst u.a. die Kosten der Zeitanteile, die die Kolleginnen und Kollegen der Frühförderung für die notwendige interdisziplinäre Kooperation mit anderen medizinisch-therapeutischen Fachdisziplinen, also den Kinderärztinnen und -ärzten, der Physio- und Ergotherapie sowie der Logopädie, aufbringen. Zudem erweitert die Zuwendung unseren finanziellen Spielraum für die Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte, die gerade in dem sehr speziellen Fachgebiet der Förderung bei Blindheit und Sehbehinderung unverzichtbar sind. Wir danken dem Hessischen Sozialministerium daher ausdrücklich für die Zuwendung, die unmittelbar der fachlichen Qualität der pädagogischen Arbeit und damit letztendlich den blinden und sehbehinderten Kindern und ihren Familien zu Gute kommt.“
„Das Besondere an den Frühförderstellen ist, dass sie die Familien ganz unmittelbar in ihrem Lebensumfeld begleiten und dabei unterstützen, größtmögliche Teilhabe für ihre Kinder zu erreichen“, fügte Staatssekretärin Strube hinzu.
Quelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales vom 10.07.02026
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