Berlin

Förderung für kulturelle Einrichtungen und Bibliotheken

Die Berliner Kulturverwaltung gibt bekannt, dass sich Öffentliche Bibliotheken, Musikschulen, Jugendkunstschulen, die Einrichtungen der bezirklichen Fachbereiche für Kultur und Regionalgeschichte sowie andere Akteure (zusammen mit den vorgenannten Einrichtungen) bis zum 31. Oktober 2022 um eine Förderung aus dem Programm „Kultur und Bibliotheken im Stadtteil – KUBIST“ bewerben können.

29.08.2022

Die Förderung gilt für Vorhaben im Zeitraum ab 1. Dezember 2022 bis Ende 2025.

Mit den Programmmitteln werden Vorhaben gefördert, die zur integrierten Entwicklung von ausgewiesenen Berliner Handlungsräumen beitragen. Förderfähig sind vor allem folgende Maßnahmen:

Entwicklung, Erprobung und Umsetzung neuer oder zusätzlicher Angebote, insbesondere im Bereich der

  • Medien- und Informationsversorgung, der Vermittlung von Medien- und Recherchekompetenz,
  • Veranstaltungen,
  • verstärkten Zielgruppenorientierung (u.a. für Menschen mit Migrationsgeschichte, Kinder, Jugendliche, Schulklassen, Familien, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderung),
  • Themenorientierung und Schwerpunktsetzung,
  • Stärkung digitaler Kompetenzen und persönlicher digitaler Souveränität,
  • kulturellen Bildung u.a. mit dem Schwerpunkt der musischen und künstlerischen Bildung

Entwicklung und Ausbau von Kooperationsbeziehungen und Schaffung von Gemeinschaftsangeboten vor allem in den örtlichen Netzwerken für Kultur, Bildung (insbesondere auch Kulturelle Bildung), Jugend, Quartiersentwicklung und Integration.

Bau, bauliche und/oder technische bauliche Anpassung, u.a. durch:

  • Errichtung, Umbau und Erweiterung,
  • Schaffung von Arbeits-/Proberäumen und -möglichkeiten für formelle und informelle Gruppen einschließlich,
  • informationstechnischer Ressourcen,
  • Einrichtung von Kapazitäten für Veranstaltungen und Präsentationen.

Ausstattung, u.a. durch:

  • Erneuerung und Erweiterung der Einrichtung (Mobiliar, Anzeige- und Interaktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte, mobile Endgeräte, Software etc.),
  • Erneuerung und Erweiterung der Ausstattung (Schallschutz, WLAN, etc.),
  • Einrichtung von Arbeits-/Probe- und -Ausstellungs-/Unterrichtsräumen und -möglichkeiten für formelle und informelle Gruppen.

Gleichberechtigte kulturelle Teilhabe, u.a. durch:

  • Schaffung barrierefreier Zugänglichkeit und Nutzung der bezirklichen Kulturangebote im Sinne des Landesgleichberechtigungsgesetzes,
  • Umsetzung des Barrierefreie-IKT-Gesetzes,
  • Unterstützung struktureller Maßnahmen zur gleichberechtigten Nutzung.

Es können nur Projekte gefördert werden, die

  • vorrangig die Zielsetzungen des KUBIST verfolgen,
  • sich in den ausgewiesenen förderfähigen Handlungsräumen der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative entfalten,
  • allen Bewohnerinnen und Bewohnern des Quartiers offen zugänglich sind und/ oder ziel-gruppenspezifisch ausgerichtet sind,
  • sichtbar und messbar im Projektzeitraum umgesetzt werden können,
  • nicht gewinnorientiert sind (kein wirtschaftliches Interesse verfolgen) und
  • die nicht bereits aus einem anderen EFRE-Programm gefördert werden.

Mehr Informationen zur Antragsstellung

Über die Einzelheiten informiert der Antragsaufruf und die weiteren Unterlagen, die auf der Website der Senatsverwaltung für Kultur und Europa erhältlich sind. Das Formblatt zur Antragstellung sowie weitere Dokumente können von der Webseite heruntergeladen werden.

Die Karte der förderfähigen Gebiete ist ebenfalls online erhältlich.

Die Bewerbungsfrist endet am 31. Oktober 2022 um 24.00 Uhr.

Das Programm „Kultur und Bibliotheken im Stadtteil – KUBIST“ ist eine Initiative der Senatsverwaltung für Kultur und Europa aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwick-lung (EFRE) in der Förderperiode 2021 – 2027.

Quelle: Senatsverwaltung für Kultur und Europa Berlin vom 23.08.2022

Redaktion: Silja Indolfo

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