Thüringen
Förderung für Kinderrechte- und Beteiligungs-Projekte


Mit dem Förderfonds „Kinderrechte stärken“, den es seit dem Jahr 2012 gibt, streben das Land Thüringen und das Deutsche Kinderhilfswerk an, ein stärkeres Bewusstsein für Kinderrechte und ihre Umsetzung zu vermitteln. Projekte, Einrichtungen und Initiativen in Thüringen, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zum Grundsatz ihrer Arbeit machen, können finanzielle Unterstützung erhalten.
21.04.2022
Der Förderfonds „Kinderrechte stärken“ des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Freistaats Thüringen setzt seine erfolgreiche Arbeit in 2022 fort und ruft zu Bewerbungen auf. Für Projekte, die bis 30. November 2022 beantragt werden können, stellen das Deutsche Kinderhilfswerk und der Freistaat Thüringen aktuell Fördermittel in Höhe von 35.000 Euro bereit. Ziel des Förderfonds „Kinderrechte stärken“ ist es, die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Ihnen soll insbesondere eine Beteiligung an sie betreffenden gesellschaftlichen Entscheidungen ermöglicht werden. Die Projekte müssen bis zum Jahresende abgeschlossen sein.
Vorrangig werden solche Projekte gefördert, die sich für die Verbreitung und Durchsetzung von Kinderrechten engagieren und bei denen Kinder und Jugendliche von Anfang an mitentscheiden können. Die Projekte sollen beispielgebend für die fachliche Weiterentwicklung in Thüringen sein.
Wichtige Erfahrungen im sozialen Gemeinwesen werden von Kindern und Jugendlichen in der Kindertagesstätte, in der Schule sowie in der außerschulischen Jugendbildung gesammelt. Der Förderfonds unterstützt daher Maßnahmen, die die altersgemäße Mitwirkung in pädagogischen Feldern und Einrichtungen fördern. Ebenfalls von großer Bedeutung sind die Beteiligung an politischen Prozessen und Entscheidungen sowie die Mitwirkung im Rahmen von Projekten.
Weitere Informationen
Die Förderrichtlinien (PDF: 200 KB) finden sich als Download online. Ein Antrag kann auf der Seite des Deutschen Kinderhilfswerks gestellt werden.
Mehr Informationen zum Thema finden sich auf der Seite der Servicestelle Mitbestimmung Thüringen.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Thüringen vom 12.04.2022
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