Jugendsozialarbeit
Flächendeckender Ausbau der Schulsozialarbeit in Berlin
![Eine Frau hilft einer Grundschülerin, im Hintergrund ist eine Tafel zu sehen Eine Frau hilft einer Grundschülerin, im Hintergrund ist eine Tafel zu sehen](/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Schule_-Zlatan-Durakovic_Fotolia_81d5bde933.jpg)
Ab Sommer 2021 wird jede Berliner Schule mindestens einen Schulsozialarbeiter oder eine Schulsozialarbeiterin haben. Bildungssenatorin Sandra Scheeres hat die Mittel für den flächendeckenden Ausbau der Schulsozialarbeit im Doppelhaushalt 2020/21 verankern lassen. Im Rahmen des Landesprogramms „Jugendsozialarbeit an Schulen“ kommen ab August 2020 zunächst 150 Stellen hinzu, im Jahr darauf dann weitere 150.
13.11.2019
Für die zusätzlichen Stellen stehen im ersten Jahr 3,5 Millionen Euro zusätzlich bereit, im zweiten Jahr noch einmal 12 Millionen Euro. Das Abgeordnetenhaus muss dem Haushaltsentwurf noch zustimmen. Damit würde die entsprechende Koalitionsvereinbarung umgesetzt. Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Das Landesprogramm ist ein Erfolgsmodell. Jugendsozialarbeit an Schulen stärkt die Schülerinnen und Schüler in ihren Kompetenzen, unterstützt Familien und ist eine wertvolle Hilfe für das pädagogische Personal. Auch Schuldistanz von Schülerinnen und Schülern kann so wirksam begegnet werden.“
Die Stärken des Landesprogramms hat Prof. Dr. Speck von der Universität Oldenburg bereits in einem bundesweiten Vergleich bestätigt. Die Ergebnisse seiner Evaluation zeigen, dass das Programm wirkt und nachgefragt wird. Auch unentschuldigte Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern können an Schulen mit Schulsozialarbeit reduziert werden.
Zusätzliche Mittel stehen auch für temporäre Lerngruppen bereit. Neu erschienen ist zudem die Broschüre „Stärken erkennen, Chancen nutzen – Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ (PDF, 2,2 MB), die die Vielfältigkeit der Angebote anhand ausgewählter Beispiele deutlich macht.
Weitere Informationen zur schulbezogenen Jugendsozialarbeit stehen auf den Seiten der Senatsverwaltung zur Verfügung.
Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 28.10.2019
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