Ganztagsbetreuung
Finanzielle Unterstützung für Landkreise gefordert


Kurz vor Jahresende 2020 ist die Bund-Länder-Vereinbarung zur Umsetzung des Investitionsprogramms für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung des Bundes unterzeichnet worden. Der Deutsche Landkreistag unterstützt den Ausbau der Ganztagsangebote, fordert aber eine dauerhaft gesicherte Finanzierung, um diesen Ausbau gewährleisten zu können.
06.04.2021
Der Deutsche Landkreistag unterstützt nachdrücklich das Ziel, die Ganztagsangebote für Schulkinder weiter auszubauen. „Die Landkreise erwarten aber eine belastbare und gesicherte Gegenfinanzierung für die damit verbundenen kommunalen Dauerlasten, gerade für die Betriebskosten. Sonst machen Bund und Länder eine Rechnung zulasten Dritter auf“, sagte Präsident Landrat Sager. „Generell hätten wir es für richtiger befunden, ganztägige Bildung über die in der inhaltlichen Verantwortung der Länder stehenden Schulen zu realisieren und nicht über die Jugendämter. Es liegt auf der Hand, dass es nicht ideal ist, wenn der Schulalltag am Vormittag von anderer Stelle verantwortet wird als die Bildungsinhalte am Nachmittag.“
Kurz vor Jahresende 2020 ist die Bund-Länder-Vereinbarung zur Umsetzung des Investitionsprogramms für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung des Bundes unterzeichnet worden. Im Rahmen dieses Programms sollen zunächst bundesweit 750 Millionen Euro in den Ausbau der Ganztagsbetreuung investiert werden, die bei entsprechenden Abrufquoten bis zur Verdoppelung aufgestockt werden können.
Parallel verhandeln Bund und Länder den im Koalitionsvertrag verabredeten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2025 im SGB VIII. Dem Vernehmen nach soll der Rechtsanspruch stufenweise eingeführt werden, beginnend 2025 für die ersten Klassen und dann aufsteigend bis 2028 bis zur vierten Klassenstufe.
Finanzierung muss gesichert sein
Der Deutsche Landkreistag unterstütze den Ausbau der Ganztagsangebote, sagte der DLT-Präsident. „Wir erwarten hierfür aber eine dauerhaft gesicherte Finanzierung. Für uns steht außer Frage, dass die Länder den Landkreisen die mit dem Rechtsanspruch verbundenen Kosten auszugleichen haben. Die Finanzierung durch die Länder muss unabhängig von der gesetzlichen Ausgestaltung vollständig gesichert sein“, forderte Sager. „Wenn sich der Bund gegenüber den Ländern finanziell beteiligt, kann uns dies nur recht sein. Denn es erleichtert den Ländern die Erfüllung ihrer gegenüber den Kommunen bestehenden Pflicht zum finanziellen Belastungsausgleich.“
Die Landkreise würden finanziell sehr darunter leiden, dass neue Bundesgesetze oder Rechtsansprüche kommunale Dauerlasten verursachen, die nicht oder nicht vollständig ausgeglichen werden, so der DLT-Präsident abschließend. „Dieser Teufelskreis muss durchbrochen werden. Anschubfinanzierungen des Bundes bei Begründung von laufenden kommunalen Kosten sind strukturelles Gift für die Kommunen.“
Quelle: Deutscher Landkreistag vom 23.03.2021
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