Freiwilliges Engagement
Ferienfreizeiten: Sonderurlaub für Ehrenamtliche in Westfalen
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat 2018 bereits in über 300 Ferienfreizeiten den Verdienstausfall für Ehrenamtliche erstattet, die für ihre Tätigkeit unbezahlten Sonderurlaub in Anspruch genommen haben. Vom LWL-Landesjugendamt werden 80 Prozent des Verdienstausfalls erstattet. Dem Landschaftsverband stehen in diesem Jahr mehr als 855.000 Euro Landesmittel für Jugendfreizeiten zur Verfügung.
14.08.2018
Viele Kinder sind in den Sommerferien mit verschiedenen Jugendferienfreizeiten unterwegs. Egal ob es dabei in die Niederlande oder ins Sauerland geht oder ob jüngere Kinder im eigenen Ort betreut werden, nichts geht ohne engagierte Ehrenamtliche. „Betreuer, die sich in solchen Jugendferienfreizeiten engagieren, setzen dafür immer auch eigenen Urlaub ein. Viele haben aber auch Anspruch auf Sonderurlaub und eine Förderung nach dem Sonderurlaubsgesetz NRW. Bis zu acht Tage Sonderurlaub können sie pro Jahr in Anspruch nehmen“, sagt Birgit Westers, Jugenddezernentin beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Für 2018 hat der LWL bisher den Verdienstausfall für Ehrenamtliche, die unbezahlten Sonderurlaub in Anspruch nehmen, in über 300 Freizeiten erstattet. „Tendenz steigend“, erklärt Ellen Mattern, die sich beim LWL um die Anträge auf Sonderurlaub kümmert. Die Anträge dafür können Veranstalter von Jugendferienfreizeiten beim LWL-Landesjugendamt oder bei ihren Jugendverbänden stellen. Die LWL-Sachbearbeiterinnen beraten die Träger und helfen ihnen, wenn sie einen Antrag auf Sonderurlaub für ihre Betreuerinnen stellen wollen.
Das LWL-Landesjugendamt ist für finanzielle Förderungen nach dem Kinder- und Jugendförderplan NRW zuständig. In diesem Jahr stellt das Land NRW dem LWL über 855.000 Euro für Jugendferienfreizeiten zur Verfügung. Für Maßnahmen, die in den Herbst- oder Weihnachtsferien stattfinden, kann jetzt schon Sonderurlaub beantragt werden. Die Betreuer können unbezahlten Sonderurlaub bei ihrem Arbeitgeber nehmen, über das LWL-Landesjugendamt bekommen sie dann 80 Prozent des Verdienstausfalles aus Landesmitteln für maximal acht Tage pro Jahr ersetzt.
Quelle: Landschaftsverband Westfalen-Lippe vom 02.08.2018
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