Stellungnahme
Familien stabilisieren das Pflegesystem essenziell
Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) beurteilt die Entlastung von Familien im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) als unzureichend. Nach Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft bleibt der Entwurf des Gesetzes der Bunderegierung leider hinter den Möglichkeiten zurück, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Familienentlastung in der Pflegeversicherung bietet.
16.05.2023
„Eltern tragen durch die Erziehung von Kindern zur Stabilität des Pflegesystems bei, denn ihre Kinder zahlen zukünftig nicht nur Beiträge zur Pflegeversicherung, sondern sind auch – privat oder beruflich – die Pflegenden der Zukunft“, so Prof. Martin Bujard, Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf). „Die Pflegereformen sind notwendig, da die Relation von Beitragszahlenden und Empfängern sich aus demografischen Gründen erheblich verschlechtert. Wobei gerade kinderreiche Familien hier zu einer Reduzierung der Probleme beitragen.“ Aus diesem Grund ist die eaf der Ansicht, dass auch bei mehr als fünf Kindern jedes weitere Kind zu weiteren Beitragsentlastungen führen sollte.
Zudem begrenzt der Gesetzesentwurf die Beitragsentlastung pro Kind auf die aktive Erziehungsphase. Dies kritisiert Professor Martin Bujard:
„Aus dem Gleichstellungsbericht wissen wir, dass die Folgen der Erwerbsreduktion zugunsten der Kindererziehung ein Leben lang nachwirken: Auch ein nur vorübergehender Ausstieg aus der Erwerbsarbeit oder eine länger andauernde Teilzeitbeschäftigung lassen sich im Verlauf der Erwerbsbiografie kaum mehr kompensieren und führen in der Regel zu einer geringeren Altersversorgung. Für die eaf ist deshalb klar: Die Beitragsabschläge pro Kind müssen lebenslang gewährt werden.“
Zur Stellungnahme
In der Stellungname „Berücksichtigung des Erziehungsaufwands von Eltern mit mehreren Kindern im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung“ (PDF: 149KB) finden sich weitere Informationen zum Thema.
Quelle: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 10.05.2023
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