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Familien in Ostdeutschland: Eltern sind seltener verheiratet
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Im Jahr 2011 lebten in 54% der ostdeutschen Familien mit minderjährigen Kindern die Eltern als Ehepaare zusammen. 1996 lag dieser Anteil noch bei 72%. Im Vergleich dazu waren in Westdeutschland Eltern in rund 75% der Familien mit minderjährigen Kindern verheiratet. Vor 15 Jahren betrug dieser Anteil 84%.
30.08.2012
Diese Zahlen teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage der Ergebnisse des Mikrozensus, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Deutschland und Europa, mit.
Bei rund einem Viertel (26%) der Familien in Ostdeutschland (neue Länder einschließlich Berlin) war 2011 die Mutter oder der Vater alleinerziehend, 1996 lag der Anteil bei 18%. In jeder fünften ostdeutschen Familie (20%) lebten 2011 die Eltern ohne Trauschein als Lebensgemeinschaft zusammen. Dieser Anteil hat sich ebenfalls erhöht: vor 15 Jahren lag er noch bei 10%.
Auch in Westdeutschland (früheres Bundesgebiet ohne Berlin) gibt es heute mehr Alleinerziehende und Lebensgemeinschaften mit minderjährigen Kindern. 2011 war in 18% der Familien im Westen die Mutter oder der Vater alleinerziehend (1996: 13%) und in 7 % der Familien lebten die Eltern als unverheiratete Paare in einem Haushalt zusammen (1996: 3%).
Zu den Familien zählen im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, nichteheliche (auch gleichgeschlechtliche) Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern im Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder.
Detaillierte Ergebnisse zu den Themen Haushalte, Familien und weitere Lebensformen enthält die Fachserie 1, Reihe 3 „Haushalte und Familien – Ergebnisse des Mikrozensus 2011“, die im <link https: www.destatis.de de publikationen thematisch bevoelkerung haushaltemikrozensus haushaltefamilien.html external-link-new-window external link in new>Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes kostenlos verfügbar ist.
Quelle: Statistisches Bundesamt vom 30.08.2012
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