AG Zukunft Kindertagesbetreuung
Fahrplan für die strategische Entwicklung der Kindergartenlandschaft
Das Thüringer Bildungsministerium setzt die Arbeitsgruppe „Zukunft Kindertagesbetreuung“ im Juni fort. Ziel ist die strategische Weiterentwicklung der Kindergartenlandschaft unter Berücksichtigung demografischer Herausforderungen wie sinkende Geburtenzahlen und steigende Kosten. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe fließen in die Novelle des Kindergartengesetzes und einen Zukunftsplan ein.
21.05.2026
Mit Blick auf den bevorstehenden Abschluss der Kindergartenfinanzierungskommission in der kommenden Woche lädt das Thüringer Bildungsministerium für Juni zur Fortsetzung der bisherigen Arbeitsgruppe „Zukunft Kindertagesbetreuung“ ein. Das Gremium, in dem Vertreter*innen der Landesregierung, der kommunalen Spitzenverbände, der freien Träger, der Gewerkschaften und der Landeselternvertretung zusammenkommen, soll den Prozess der Weiterentwicklung der Thüringer Kindergartenlandschaft unter den aktuellen demografischen Herausforderungen begleiten.
Minister Christian Tischner erklärte dazu:
„Wir haben Ideen und durch die demografische Entwicklung auch finanzielle Spielräume. Was wir jetzt nicht brauchen, ist Projektitis – wir brauchen einen klaren Fahrplan zur strategischen Entwicklung der Kindergartenlandschaft und der Kindertagesbetreuung in Thüringen. Diesen entwickeln wir gemeinsam mit den beteiligten Akteuren.“
Die Arbeitsgruppe knüpft an ein bewährtes Format an. Bereits im Juli 2019 hatte das damalige Bildungsministerium die AG ins Leben gerufen, um die Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung ressortübergreifend und unter Einbindung aller relevanten Partner*innen langfristig zu begleiten. Die nun anstehende Fortsetzung erfolgt unter veränderten Vorzeichen: Sinkende Geburtenzahlen, steigende Kosten pro Kindergartenplatz und eine im Umbruch befindliche Kindertagesbetreuung erfordern eine strategische Neuausrichtung. Der Kommissionsbericht hat die Datenlage dokumentiert und die Finanzierungsgrundlagen als tragfähig bestätigt. Die AG soll darauf aufbauend den weiteren Prozess konstruktiv begleiten, Impulse aufgreifen und zur fachlichen Fundierung sowie zur Strukturierung der anstehenden Diskussionen beitragen.
Das Gremium wird sich insbesondere mit vier Handlungsfeldern befassen: der Sicherung einer bedarfsgerechten und erreichbaren Kindertagesbetreuung, der Qualitätsentwicklung und Sprachbildung, der Stärkung des Bildungsauftrags einschließlich des Übergangs in die Grundschule sowie der langfristigen Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen. Die Beratungen erfolgen in Abstimmung mit den inhaltlich beteiligten Ressorts der Landesregierung sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Bundesgesetzgebung zum Qualitätsentwicklungsgesetz.
Tischner betonte den Anspruch an eine flächendeckende Versorgung:
„Kurze Beine, kurze Wege – das muss sich ein Flächenland leisten. Ein Kindergarten muss für Familien gut erreichbar bleiben. Diesen Anspruch verbinden wir mit einer konsequenten Qualitätsentwicklung. Thüringen ist Kindergartenland – und das bleibt so.“
Die konkreten Entscheidungen über die Kindertagesbetreuung vor Ort liegen bei den Kommunen. Aufgabe des Landes ist es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass bedarfsgerechte und tragfähige Lösungen vor Ort möglich sind. Dazu gehören die bereits laufenden Maßnahmen: der zusätzliche Landeszuschuss für kleine Einrichtungen und das Landesprogramm zur Strukturanpassung ab 2027.
Darüber hinaus werden mit dem Transferprojekt „Thüringer Qualitätskompass – sprachliche Bildung und inklusive Kindergartenentwicklung“ 150 Kindertageseinrichtungen mit zusätzlichen personellen Ressourcen und Sachkosten, zusätzlicher Fachberatung und wissenschaftlicher Begleitung mit Praxisforschung, Monitoring und Qualifizierungen unterstützt. Das Projekt beinhaltet insbesondere die Einführung und Erprobung verpflichtender Sprachstandserhebungen im fünften Lebensjahr von Kindern sowie alltagsintegrierte Sprachbildung und Förderung. Die Erfahrungen und Ergebnisse des Projektes dienen der Umsetzung der Maßnahmen im Regierungsvertrag des Freistaates Thüringen für die Jahre 2024 bis 2029 und der Vorhaben der Bundesgesetzgebung im Kontext des angekündigten Qualitätsentwicklungsgesetzes.
Die Arbeitsgruppe wird voraussichtlich im Juni zu ihrer ersten Sitzung zusammenkommen. Die Impulse sollen in die Vorbereitung einer zweiten Novelle des Thüringer Kindergartengesetzes sowie in einen Zukunftsplan Kindergärten einfließen.
Hintergrund
Die „AG Zukunft Kindertagesbetreuung“ wurde am 2. Juli 2019 gegründet. Zu den Mitgliedern zählen der Gemeinde- und Städtebund Thüringen, der Thüringische Landkreistag, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege, der Landesverband für Kindertagespflege, die Landeselternvertretung, die Gewerkschaften GEW und ver.di sowie Vertreter der Kirchen. Von Seiten der Landesregierung sind das Bildungsministerium, die Thüringer Staatskanzlei, das Finanzministerium, das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz sowie das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Frauen vertreten.
Die Kindergartenfinanzierungskommission wurde auf Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 4. April 2025 (LT-Drs. 8/921) eingesetzt und wird ihren Bericht am 12. Mai 2026 vorlegen. Die Gesamtzuweisungen des Landes für Kindergärten betragen im Jahr 2025 mehr als 680 Millionen Euro. Für den verbesserten Personalschlüssel investiert das Land seit 2025 jährlich rund 150 Millionen Euro zusätzlich.
Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Freistaats Thüringen vom 07.05.2026
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