Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Fachverbände sorgen sich um die Strukturprinzipien des deutschen Kinderschutzes

Mit großer Sorge haben die mehrere Fachverbände in einer gemeinsamen Stellungnahme auf den Bundesratsbeschluss vom 12. Februar 2021 reagiert. Dabei stehen die Neuregelungen zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Fokus, die den deutschen Kinderschutz in seinen fundamentalen Prinzipien erschüttern.

15.02.2021

In einigen der vorgeschlagenen Neuregelungen zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), insbesondere in den §§ 8a SGB VIII, 4 und 4a KKG finden sich nach Ansicht der unterzeichnenden Fachverbände abseits guter Intentionen zur Verbesserung des Kinderschutzes rechtssystematisch und fachlich hoch problematische Vorschläge, die zu einer bedenklichen Aushöhlung grundlegender Strukturprinzipien des deutschen Kinderschutzes und zur Untergrabung zentraler Vertrauens- und Hilfebeziehungen führen.

Mit großer Sorge haben deshalb unter anderem die Fachverbände für Erziehungshilfen und Organisationen wie die DGSF, die IGfH und der Kinderschutzbund drei Empfehlungen der Ausschüsse und den Beschluss des Bundesrates zum Kinderschutz im Rahmen der Beratungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ( KJSG ) zur Kenntnis genommen und am 12. Februar 2021 eine Stellungnahme (PDF) veröffentlicht.

Balance zwischen Hilfe und Kontrolle erhalten

  • Wann suchen Kinder Hilfe und wann wenden sie sich an Erwachsene?
  • Wie können Fachkräfte achtsam und zuverlässig Anzeichen von Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung wahrnehmen?
  • Wann sind Hilfemaßnahmen für die Kinder und Familien in schwierigen Konfliktlagen erfolgreich?
  • Wie kann Gewalt frühzeitig erkannt, beendet und Hilfe zur Veränderung ermöglicht werden?
  • Wie kann die Beteiligung der Kinder und des gesamten Familiensystems sowie das interdisziplinäre Zusammenwirken der Fachkräfte konstruktiv im Sinne des Kinderschutzes gelingen?

Solchen Fragen müsse sich der Gesetzgeber stellen, wenn es um Maßnahmen zum Kinderschutz geht, die bei jungen Menschen ansetzen und in den Familien tatsächlich auch ankommen sollen, heißt es in der Stellungnahme. Die vom Bundesrat vorgelegten Regelungsvorschläge seien zur Beantwortung dieser Fragen nicht geeignet und hochproblematisch, denn sie konterkarierten den Ansatz des auf niedrigschwelligen Zugängen und in professioneller Breite dem Schutzauftrag verpflichteten deutschen Kinderschutzes. „Sie erschüttern die Balance zwischen Hilfe, die nachhaltig gestaltet ist, und Kontrolle in ihren Grundfesten – zum Nachteil für den Schutz von Kindern.“

Keine Meldepflichten im Kinderschutz!

Gesetzliche Normen sollen Kinderschutz rahmen, verbessern und stärken, heißt es im Fazit der Stellungnahme. Die vorgeschlagenen Regelungen gingen demnach am intendierten Ziel vorbei und erschüttern die fundamentalen Prinzipien des deutschen Kinderschutzes: „Mehr noch forcieren sie einen Paradigmenwechsel und untergraben das Vertrauen in professionelles Handeln und seine Institutionen!“

Die unterzeichnenden Fachverbände fordern daher:

  1. Allgemeine Warnpflicht für Jugendämter: § 8a Abs. 3 S. 3 SGB VIII-BeschlussBR/6 streichen
  2. Informationspflicht für Berufsgeheimnisträger/-innen: §§ 4 Abs. 3 KKG-BeschlussBR/53 streichen
  3. Interkollegialer Fachaustausch: § 4a KKG-BeschlussBR/55 streichen

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V.

Redaktion: Kerstin Boller

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