KJSG-Stellungnahme
Fachverbände für Menschen mit Behinderung hätten sich mehr Verbindlichkeit für die inklusive Lösung gewünscht
![Ein Mädchen sitzt im Rollstuhl und schaut sich mit ihrer Mutter etwas auf dem Laptop an Ein Mädchen sitzt im Rollstuhl und schaut sich mit ihrer Mutter etwas auf dem Laptop an](/fileadmin/_processed_/a/f/csm_Fotolia_203224156_Subscription_XXL_287a881fc8.jpg)
Für die Fachverbände für die Menschen mit Behinderung ist wichtig, dass die Rahmenbedingungen für die Zusammenführung der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderung so gestaltet werden, dass die individuellen Ansprüche umfassend erhalten bleiben und Leistungsverschlechterungen ausgeschlossen sind.
04.11.2020
Besonders begrüßen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung die Teile des Referentenentwurfs, die schon vor dem 01.01.2028 die inklusive und barrierefreie Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen und vorantreiben. Auch bisher unterscheiden viele Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nicht zwischen seelischer, geistiger und körperlicher Behinderung und sind damit bisher für alle jungen Menschen mit Behinderung und ihre Familien zugänglich. In der Praxis haben Eltern mit ihren Kindern mit Behinderung aber kaum Zugang zu dem System der Kinder- und Jugendhilfe aufgrund der mangelnden Barrierefreiheit und inklusiven Ausrichtung gefunden, so dass eine ausdrückliche Festlegung notwendig ist. Aus Sicht der Fachverbände für Menschen mit Behinderung sollten alle niedrigschwelligen Beratungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel auch die Erziehungsberatung ab dem 01.01.2021 inklusiv, das heißt barrierefrei und in für Menschen mit Behinderung wahrnehmbarer Form, ausgerichtet werden.
Die ausführliche Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung steht als Download (PDF, 259 KB) auf der Website des Projekts „Inklusion jetzt!“ zur Verfügung.
KJSG-RefE 2020
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG-RefE 2020) wurde am 5. Oktober zur schriftlichen Anhörung an die Verbände versandt. Die Stellungnahmefrist lief bis zum 26. Oktober 2020.
Über die Fachverbände für Menschen mit Behinderung
Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung (Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V., Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V., Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e.V., Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V., Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.) repräsentieren ca. 90% der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher und mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Ihre zentrale Aufgabe sehen die Fachverbände in der Wahrung der Rechte und Interessen von Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in einer sich immerfort verändernden Gesellschaft.
Quelle: Fachverbände für Menschen mit Behinderung
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