Senatsbeschluss
Evaluation des Jugendstrafvollzugs und des zentralen Projektsekretariats
Der Berliner Senat hat die Fortführung der Evaluation des Jugendstrafvollzugs und des zentralen Projektsekretariats beschlossen. Ziel ist es, Jugendliche zu einem straffreien Leben zu befähigen und den Strafvollzug resozialisierend zu gestalten. Die Evaluation erfolgt länderübergreifend und dient der Verbesserung der Behandlungsmaßnahmen und der Rückfallprävention.
03.12.2025
Aus der Sitzung des Senats am 4. November 2025:
Ziel des Jugendstrafvollzuges ist es, die Jugendlichen zukünftig zu einem Leben ohne Straftaten zu befähigen. Daraus ergibt sich die Verantwortung des Staates, Sorge dafür zu tragen, dass die Phase des Freiheitsentzugs nicht nur auf Sanktionierung ausgerichtet ist, sondern vielmehr mit resozialisierungsfördernden Inhalten gefüllt wird.
Daher hat der Senat von Berlin heute auf Vorlage der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, der Fortführung der Evaluation des Jugendstrafvollzugs und des zentralen Projektsekretariats zugestimmt. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2006 entschieden, dass die Bundesländer Daten zum Jugendstrafvollzug vergleichbar erheben müssen. Diese Daten sollen auch auf Ebene der einzelnen Justizvollzugsanstalten gesammelt werden, um die Wirksamkeit der Maßnahmen beurteilen zu können.
Um zu überprüfen, wie gut die Umsetzung dieses Ziels gelingt, beteiligt sich Berlin weiterhin an dem länderübergreifenden Projekt zur Evaluation des Jugendstrafvollzugs. In dessen Rahmen werden regelmäßig Daten zu den vollzuglichen Strukturen sowie zu den inhaftierten Jugendlichen erhoben und ausgewertet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind sodann nutzbar, um den Jugendstrafvollzug weiter zu verbessern und die behandlerische Ausgestaltung zu optimieren. Dabei ist ein zentrales Projektsekretariat an den Kriminologischen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen angebunden. Seit der Einrichtung dieses Sekretariats werden die von den teilnehmenden Ländern übermittelten Daten zu jugendlichen Straftätern aufbereitet. Dadurch konnten bereits mehrere Berichte erstellt werden, unter anderem zu Rückfallquoten.
Die Verwaltungsvereinbarung, die zwischen den meisten Bundesländern geschlossen wurde (außer Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen), regelt die Fortführung dieser Evaluation. Sie basiert auf einem Beschluss des Strafvollzugsausschusses der Länder vom 17. bis 19. September 2025 in Norden (Niedersachsen). Ziel ist es, die länderübergreifende Evaluation und das zentrale Projektsekretariat weiterhin zu betreiben.
Die Evaluation ist auf lange Sicht angelegt. Nur so kann eine ausreichende Datenbasis geschaffen werden, um die Wirksamkeit verschiedener Behandlungsmaßnahmen zu prüfen und deren Einfluss auf die Rückfallquote zu bewerten. Die beteiligten Bundesländer haben sich darauf verständigt, die Verwaltungsvereinbarung jährlich zu erneuern. Das Land Berlin beteiligt sich seit Beginn an diesem Projekt und beabsichtigt auch weiterhin, sich aktiv einzubringen.
Quelle: Der Regierende Bürgermeister Berlin – Senatskanzlei 04.11.2025
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