Europa

Europäisches Solidaritätskorps: Bis 2027 sollen 350.000 junge Menschen teilnehmen

Für den nächsten langfristigen EU-Haushalt möchte die Europäische Kommission die Mittel des Europäischen Solidaritätskorps (ESK) um 1,26 Mrd. Euro aufstocken. Damit soll es bis 2027 mindestens 350.000 jungen Menschen durch eine Förderung ermöglicht werden, sich in Solidaritätsprojekten freiwillig zu engagieren. Innerhalb des ESK sind auch gezielte Maßnahmen für Benachteiligte geplant.

14.06.2018

Die EU-Kommission will das Europäische Solidaritätskorps (ESK) weiter ausbauen und damit mindestens 350.000 jungen Menschen bis 2027 die Teilnahme an Freiwilligentätigkeiten, Praktika oder solidarischer Arbeit im europäischen Ausland ermöglichen. Dazu hat sie eine Aufstockung des Europäischen Solidaritätskorps um 1,26 Mrd. Euro für den nächsten langfristigen EU-Haushalt (2021-2027) vorgeschlagen.

Hohe Nachfrage nach solidarischen Tätigkeiten

Bisher haben sich 64.000 junge Menschen für eine Teilnahme an dem Programm angemeldet, 5.000 davon aus Deutschland. Der für Haushalt und Personal zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger sagte: „Solidarität ist einer der Grundwerte der Europäischen Union, und der Erfolg des Europäischen Solidaritätskorps zeigt, dass es unter jungen Menschen eine hohe Nachfrage nach solidarischen Tätigkeiten gibt. Deshalb haben wir die Finanzmittel für das Europäische Solidaritätskorps im nächsten EU-Haushalt erheblich aufgestockt.“

Solidarität unterstützen und Jugendliche fördern

Tibor Navracsics, EU-Kommissar für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, ergänzte: „Mit diesem Vorschlag hat die Europäische Kommission ihre Entschlossenheit bekräftigt, die Solidarität zu unterstützen und junge Menschen zu fördern. Wir treffen alle erforderlichen Vorkehrungen, damit sich das Europäische Solidaritätskorps zu einer großen Gemeinschaft von Menschen und Organisationen entwickeln kann, die bereit sind, quer durch unseren Kontinent und darüber hinaus denjenigen zu helfen, die in Not sind, und damit einen Beitrag zum Aufbau von Zusammenhalt geprägter Gesellschaften leisten. Die jungen Menschen wiederum werden Kompetenzen erwerben, Freundschaften schließen und ein starkes Gefühl dafür entwickeln, was es heißt, Europäer zu sein.“

Wahlfreiheit durch inklusiven und flexiblen Ansatz

Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, fügte hinzu: „Der Vorschlag baut auf den bisherigen Erfahrungen auf und sieht einen inklusiveren und flexibleren Ansatz und damit letztendlich eine größere Wahlfreiheit für die Mitglieder des Korps vor, und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Freiwilligentätigkeit oder die Vermittlung einer Arbeitsstelle handelt.“

Maßnahmen für Benachteiligte

Nach der politischen Einigung über die Ausstattung des Europäischen Solidaritätskorps mit eigenen Haushaltsmitteln im Zeitraum 2018-2020 markiert der Vorschlag die Konsolidierung des ESK für den nächsten Haushaltszeitraum. Mit dem Vorschlag, der auf den Erfolgen des Europäischen Solidaritätskorps in seinen ersten Jahren aufbaut, wird eine einzige Anlaufstelle für junge Menschen geschaffen, die sich solidarisch engagieren möchten. Insbesondere schlägt die Kommission vor, nun auch Freiwilligentätigkeiten zur Unterstützung von Maßnahmen der humanitären Hilfe in Nicht-EU-Ländern in das ESK zu integrieren. Die Integration dieses bewährten EU-Systems für humanitäre Hilfe, das bisher unter dem Namen EU-Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe funktionierte, wird Freiwilligentätigkeiten außerhalb der EU bieten. Es rundet damit die bestehenden Angebote des Solidaritätskorps ab, sich einzeln oder als Gruppe freiwillig zu engagieren, ein Praktikum zu absolvieren oder eine Arbeitsstelle in einem Solidarsektor innerhalb und außerhalb Europas zu finden. Gezielte Maßnahmen, wie zusätzliche Finanzmittel oder spezielle Aktivitäten, beispielsweise von kürzerer Dauer oder im eigenen Land, werden es benachteiligten jungen Menschen einfacher machen, sich am Europäischen Solidaritätskorps zu beteiligen.

Nächste Schritte

Eine rasche Einigung über die gesamte langfristige EU-Haushaltsplanung und die sektoralen Vorschläge ist von grundlegender Bedeutung, damit die EU-Mittel sobald wie möglich vor Ort Wirkung zeigen können. Verzögerungen könnten die Umsetzung des Solidaritätskorps-Programms in seinem ersten Jahr infrage stellen. Bei einer Einigung über die nächste mehrjährige Finanzplanung im Jahr 2019 wäre für einen nahtlosen Übergang zwischen der aktuellen langfristigen Finanzplanung (2014-2020) und der neuen Finanzplanung gesorgt. Damit wären Berechenbarkeit und Kontinuität der Finanzierung zum Vorteil aller Beteiligten gesichert.

Hintergrund

In seiner Rede zur Lage der Union 2016 kündigte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker die Schaffung eines Europäischen Solidaritätskorps an, das jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren die Möglichkeit bieten sollte, an vielfältigen Solidaritätsprojekten innerhalb und außerhalb der Union mitzuwirken.

In der ersten Phase seit Dezember 2016 wurden acht verschiedene Programme mobilisiert, um im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps Freiwilligentätigkeiten, Praktika oder Arbeitsstellen anzubieten. Im Juni 2018 einigten sich Kommission, Europäisches Parlament und Rat darauf, das Europäische Solidaritätskorps mit einem eigenen Finanzierungsmechanismus und eigenem Rechtsrahmen auszustatten. Die politische Einigung bedarf noch der förmlichen Bestätigung durch den Rat und der Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments. Dies wird Kohärenz und Wirksamkeit noch weiter steigern. Ein Budget von 376,5 Mio. EUR für das Europäische Solidaritätskorps im Zeitraum 2018-2020 wird es 100.000 jungen Europäern ermöglichen, bis Ende 2020 Gemeinschaften zu unterstützen und ihre Kompetenzen weiterzuentwickeln.

Alle öffentlichen oder privaten Stellen, die den strengen Qualitätsanforderungen entsprechen, können Projekte im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps vorschlagen. Für die Durchführung sind die Europäische Kommission, die für Erasmus+ eingesetzten nationalen Agenturen in den Mitgliedstaaten und die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur zuständig.

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 11.06.2018

Back to Top