Europa

Europäisches Solidaritätskorps 2020: Gute Chancen auf Förderung

Das Europäische Solidaritätskorps geht in die nächste Runde. Die erste Antragsfrist für das Jahr 2020 endet am 05.02.2020 um 12 Uhr. Die Antragsformulare stehen ab sofort zur Verfügung. Die Nationale Agentur JUGEND für Europa informiert über Neuerungen bei der Antragsstellung und weist auf den aktuellen Programmleitfaden 2020 hin.

06.01.2020

Auch 2020 können wieder Förderungen für Freiwilligenaktivitäten, Solidaritätsprojekte und Jobs & Praktika im Europäischen Solidaritätskorps beantragt werden. Die Richtlinien bleiben bis auf wenige Ausnahmen identisch zu 2019. Die wichtigsten Änderungen und Informationen für die Antragstellung 2020 hat JUGEND für Europa zusammengestellt:

  • Bei Freiwilligenteams muss mindestens eine Organisation beteiligt sei – unabhängig von der Funktion, für die sie akkreditiert wurde (u.a. Programmhandbuch, S. 27 unten).
  • Beim individuellem Freiwilligendienst müssen die als Projektpartner mitwirkenden Organisationen zu Beginn der Aktivitäten, an denen sie beteiligt sind, über eine gültige Erasmus+-Akkreditierung oder ein Qualitätssiegel verfügen. Der Antrag für das Qualitätssiegel muss daher unbedingt rechtzeitig – mindestens zwei Monate – vor Beginn der Aktivität eingereicht werden, damit das Verfahren für die Vergabe des Siegels rechtzeitig abgeschlossen werden kann.
  • Im Antragsformular aufgeführte aufnehmende Organisationen müssen vor Ablauf der Antragsfrist zumindest einen Antrag für ein Qualitätssiegel eingereicht haben. In jedem Fall muss die antragstellende Organisation zur Antragsfrist über eine gültige Erasmus+-Akkreditierung oder ein Qualitätssiegel verfügen (Programmhandbuch, S.27 unten).
  • Das Qualitätssiegel der antragstellenden Organisation muss bis zum Ende des Projektzeitraums gültig sein, das Qualitätssiegel der aufnehmenden Organisation bis zum Ende der Freiwilligenaktivität. Falls Qualitätssiegel während der Projektlaufzeit auslaufen, muss rechtzeitig eine Verlängerung beantragt werden, um die Förderfähigkeit der Aktivitäten sicherzustellen (Programmhandbuch, S.25).

Der Programme Guide 2020 (in deutscher Sprachfassung, PDF 2,25 MB) steht als Download zur Verfügung. Ebenfalls findet sich die englischsprachige Originalfassung (PDF, 2 MB) online.

Anträge und Antragsfristen

Antragsformulare finden sich auf dem Webserver der EU-Kommission und können dort abgerufen werden.

Anträge können 2020 zu folgenden Terminen gestellt werden:

  • 05. Februar 2020, 12:00 Uhr
  • 30. April 2020, 12:00 Uhr
  • Oktober 2020, 12:00 Uhr.

Die Nationale Agentur JUGEND für Europa bittet alle Antragsteller/-innen ihre Anträge möglichst frühzeitig zu übermitteln und bietet bei auftauchenden Problemen frühzeitige Kontaktaufnahme und Unterstützung an.

Das Europäische Solidaritätskorps

Über das Europäische Solidaritätskorps können folgende Aktivitäten junger Menschen gefördert werden:

  • Freiwilligendienste
  • Freiwilligenteams
  • Solidaritätsprojekte: Lokale Initiativen
  • Praktika und Arbeitsstellen mit Solidaritätsbezug

Junge Menschen, die sich engagieren wollen, müssen sich auf dem ESK-Portal registrieren. Weitere Informationen: www.solidaritaetskorps.de

Quelle: JUGEND für Europa

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