Europäische Union
EU-Lieferkettengesetz – Es geht um die richtige Umsetzung!
![Eine lange Reihe Europafahnen an Fahnenmasten vor dem Dienstgebäude der Europäischen Kommission in Brüssel. Eine lange Reihe Europafahnen an Fahnenmasten vor dem Dienstgebäude der Europäischen Kommission in Brüssel.](/fileadmin/_processed_/2/5/csm_1909__EU-Kommission_Jai79-Pixabay-CC0_627d354019.jpg)
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Das EU-Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen dazu, entlang ihrer gesamten Lieferkette soziale und ökologische Standards einzuhalten. Dies schließt Maßnahmen gegen Kinderarbeit und die Förderung von Bildungs- und Gesundheitsrechten für Kinder in den Produktionsländern ein. Dadurch soll der Schutz und das Wohlergehen von Kindern weltweit gestärkt werden.
30.05.2024
Angesichts der endgültigen Verabschiedung des EU-Lieferkettengesetzes (EUCSDDD) sagt Philipp Appel, Experte für Kinderrechte in Lieferketten bei Save the Children:
„Das EU-Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu einem besseren Kinderrechtsschutz durch Unternehmen in globalen Lieferketten. Jetzt ist wichtig, dass die EUCSDDD in Deutschland zügig in nationales Recht umsetzt. Dabei muss gelten: Im Zweifel für die Kinderrechte. Das deutsche Gesetz darf nicht an den Stellen verwässert werden, an denen die EU-Richtlinie hinter den nationalen Regeln zurückfällt. Das betrifft vor allem den Geltungsbereich: Nach den EU-Vorgaben sind nur sehr große Unternehmen zur menschenrechtlichen Sorgfalt in Risikolieferketten verpflichtet. Hier geht das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz weiter.
Wir begrüßen hingegen, dass das EU-Gesetz anders als das deutsche Gesetz eine zivilrechtliche Haftung vorsieht und so den Klageweg für Betroffene erleichtert. Wesentlich ist auch, dass das EU-Recht größere Teile der Wertschöpfungskette einbezieht und Kinderrechtsverletzungen (z.B. Kinderarbeit), die mehrheitlich in tieferen Lieferkettenstufen zu finden sind, nun hoffentlich von Unternehmen engagierter angegangen werden.
Diese Vorgaben sollten nun ins deutsche Recht aufgenommen werden. Entscheidend für die Kinder und ihre Familien ist am Ende die Anwendung in der Praxis. Dabei dürfen die Unternehmen nicht allein gelassen werden. Wir hoffen, dass die Bundesregierung sich in der Verantwortung sieht, weitere Unterstützungsangebote für Unternehmen für die Umsetzung der Vorgaben auf den Weg zu bringen. Dazu sollte auch gehören, die Expertise zivilgesellschaftlicher Akteure einzubeziehen.“
Quelle: Save the Children vom 24. Mai 2024
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