Europa
EU-Behindertenausweis – für die Rechte von Menschen mit Behinderung

Die EU soll eine gemeinsame Definition des Begriffs Behinderung haben und einen Europäischen Behindertenausweis einführen, um den Behindertenstatus in der EU gegenseitig anzuerkennen. So wurde es nun vom europäischen Parlament beschlossen, um damit auch die Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung weiter voranzubringen.
22.10.2021
Im Rahmen einer Entschließung des europäischen Parlaments plädierten die Abgeordneten für eine Reform zur Förderung der gleichberechtigten Möglichkeiten von Menschen mit Behinderung in den Schlüsselbereichen Mobilität, Bildung und Wohnen. Mit 579 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen und 92 Enthaltungen wurde die dahingehende Forderung nach einer EU-weit einheitlichen Definiion des Begriffs Behinderung sowie der Einführung eines Europäischen Behindertenausweises angenommen.
Die Abgeordneten argumentierten unter anderem damit, dass
- Menschen mit Behinderungen Zugang zu barrierefreiem Reisen, Bildung und der digitalen Welt sowie zu nicht-institutionellem Wohnen haben sollten,
- dass sie mit größerer Wahrscheinlichkeit von Gewalt betroffen sind oder auf dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt werden und,
- dass barrierefreie öffentliche Gebäude und zugängliche Online-Informationen wichtig sind, um die Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern.
Weitere Empfehlungen, die von den Abgeordneten angenommen wurden, betreffen eine flexiblere Unterstützung bei Bahnreisen und die Beseitigung physischer und administrativer Hindernisse für das Reisen; Bildungssysteme, die verschiedene Arten von Lernenden und die Bedürfnisse verschiedener Studenten berücksichtigen können; und die Bereitstellung von nicht-institutionalisierten, nicht-abgesonderten Wohnungen für Bürger mit einer Behinderung, damit sie aktiv an ihrer Gemeinschaft teilnehmen können.
Sicherstellung der Zugänglichkeit
Um eine gleichberechtigte Teilhabe an einer Gesellschaft zu ermöglichen, die zunehmend auf digitale Fähigkeiten angewiesen ist, fordert das Parlament konkrete Maßnahmen, wie beispielsweise die Bereitstellung von Informationen durch öffentliche Einrichtungen in Gebärdensprache, Blindenschrift und leicht lesbarem Text. Die Abgeordneten sind der Ansicht, dass die Gebärdensprachdolmetschung bei sprachbasierten Veranstaltungen eingeführt werden sollte und dass Regierungsgebäude zugänglich sein sollten.
Diskriminierung und Gewalt
Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass die EU sich stärker auf die Bekämpfung von Gewalt (einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt) und Belästigung konzentrieren muss, deren Opfer Menschen mit Behinderungen überproportional häufig sind, und dass die Beschäftigungslücke zwischen Menschen mit Behinderungen und anderen Menschen geschlossen werden muss. Das Parlament fordert den Rat außerdem auf, eine bereichsübergreifende Antidiskriminierungsrichtlinie voranzutreiben, die derzeit auf der Stelle tritt.
Berichterstatter Alex Agius Saliba (S&D, MT) sagte: „Menschen mit Behinderungen sind in ihrem Leben weiterhin mit zahlreichen Hindernissen und Diskriminierungen konfrontiert. Eines davon ist die fehlende gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den EU-Mitgliedstaaten, was ihre Freizügigkeit enorm einschränkt. Jetzt ist es an der Zeit, auf die Sorgen unserer Bürger zu reagieren und das Leben von Menschen mit Behinderungen in einem barrierefreien Europa zu verbessern und ihre soziale und wirtschaftliche Eingliederung und Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern, frei von Diskriminierung und unter voller Wahrung ihrer Rechte, gleichberechtigt mit anderen.“
Hintergrund
Das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) ist 2011 in der EU in Kraft getreten. Gemäß der Konvention hat der Petitionsausschuss eine „Schutzfunktion“, um die Einhaltung der CRPD durch die EU sicherzustellen. Nachdem der Ausschuss Dutzende von Petitionen zu diesen Themen erhalten hatte, verfasste er einen Bericht, in dem die aktuellen Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen bewertet wurden.
Quelle: Europäisches Parlament vom 07.10.2021
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