Aufforderung

Erhalt der Förderung ziviler Seenotrettung – Menschenrechte und Menschlichkeit auf dem Mittelmeer schützen!

Der Deutsche Bundesjugendring fordert die Bundesregierung auf, die Finanzierung der zivilen Seenotrettung im Mittelmeer fortzusetzen. Diese Organisationen retten Menschenleben und dokumentieren Menschenrechtsverletzungen. Die Bundesregierung plant jedoch, die bisherigen Fördermittel zu streichen, was die Einsatzfähigkeit der Organisationen gefährdet & im Widerspruch zu humanitären Prinzipien steht.

24.11.2025

Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) fordert die Bundesregierung auf, die Förderung ziviler Seenotrettung uneingeschränkt fortzusetzen. Die Finanzierung der Seenotrettung darf nicht gekürzt oder gestrichen werden. Menschen in Seenot müssen gerettet werden – ohne finanzielle Einschränkungen oder politische Vorbehalte.

Wie der DBJR bereits 2019 in seinem Beschluss „LEBEN retten! Seenotrettung im Mittelmeer sicherstellen und solidarische Flüchtendenpolitik endlich umsetzen” dargestellt hat, ist das Mittelmeer seit Jahren eine der tödlichsten Fluchtrouten der Welt. Laut United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) und International Organization of Migration (IOM) sind allein 2024 über 1.500 Menschen bei dem Versuch, Europa über das zentrale Mittelmeer zu erreichen, ums Leben gekommen. Hinter diesen Zahlen stehen Menschen, die vor Krieg, Gewalt, Armut, Verfolgung, Umweltzerstörung oder den Folgen der Klimakrise fliehen und keine Alternative sehen als die Flucht über das Mittelmeer in Richtung Europa. Indes sind staatliche und europäische Rettungskapazitäten auf dem Mittelmeer mehr als unzureichend. Europäische Missionen konzentrieren sich primär auf Grenzschutz, nicht auf Rettung.

In diese Lücke treten zivile Seenotrettungsorganisationen. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz von Menschenrechten sowie zur Rettung von Menschenleben auf dem Mittelmeer. Sie erfüllen einen unverzichtbaren humanitären Dienst. Sie retten beinahe täglich Menschenleben und dokumentieren Menschenrechtsverletzungen. Menschen, die tagelang auf seeuntauglichen Booten ausharren mussten, kommen völlig entkräftet an Bord und erhalten auf den Schiffen der Organisationen erstmals wieder Sicherheit sowie medizinische Versorgung.

Nicht zuletzt leisten sie damit auch einen völkerrechtlich gebotenen Beitrag: Die Pflicht zur Rettung aus Seenot. Diese Verpflichtung ist im internationalen Seerecht verankert. Zivile Seenotrettung stellt sicher, dass diese Pflicht dort umgesetzt wird, wo staatliche Verantwortung versagt.

Trotz dieser Notwendigkeit hat die Bundesregierung beschlossen, die Fördermittel für die zivile Seenotrettung im Etat des Auswärtigen Amtes zu streichen. Seit 2022 hatte das Auswärtige Amt die zivile Seenotrettung im Mittelmeer mit jährlich rund zwei Millionen Euro gefördert. Während zu Anfang 2025 noch rund 900.000 Euro bewilligt wurden, sieht der Haushalt ab Mitte 2025 keinerlei Gelder mehr vor. Ferner erklärte die Bundesregierung, dass zukünftig keine Fördermittel für die zivile Seenotrettung im Etat des Auswärtigen Amtes mehr vorgesehen sind.

Auch wenn die jährliche Förderungssumme von zwei Millionen Euro lediglich Symbolkraft hatte und längst nicht ausreichte, um die Bedarfe der zivilen Seenotrettung auch nur im Ansatz zu decken, gefährdet die vollständige Streichung den Fortbestand sowie die Einsatzfähigkeit der zivilen Seenotrettung.

Die Einstellung der Förderung sendet darüber hinaus ein fatales Signal, welches Menschenleben in Seenot gefährdet. Zivile Seenotrettungsorganisationen warnen, dass Rettungsschiffe zurückgehalten werden müssten, wenn keine Finanzierung durch den Bundeshaushalt gesichert ist. Dies bedeutet, dass Menschen in Seenot ohne Hilfe bleiben – mit absehbar tödlichen Folgen.

Ferner steht die Streichung von Fördermitteln für die zivile Seenotrettung durch die Bundesregierung im Widerspruch zu humanitären Grundsätzen, zu den Menschenrechten sowie zu den europäischen und internationalen Verpflichtungen Deutschlands.

Sie gefährdet unmittelbar Menschenleben und schwächt die Handlungsfähigkeit der Seenotrettungsorganisationen, die unter schwierigsten Bedingungen lebensrettende Arbeit leisten.

Die Entscheidung der Bundesregierung bricht zudem frühere Zusagen und untergräbt die Glaubwürdigkeit Deutschlands in Fragen der Menschenrechte und des humanitären Engagements.

Bereits 2022 wurde die finanzielle Förderung der zivilen Seenotrettung von 2024 bis 2026 mit Verpflichtungsermächtigung des Bundestages festgelegt. Diese Beschlusslage wird durch den aktuellen Bundeshaushalt ausgehöhlt.

Indes wiederholt die Begründung der Bundesregierung für die Streichung der Fördermittel der zivilen Seenotrettung Narrative, die wissenschaftlich längst widerlegt sind. Behauptungen, zivile Seenotrettung habe eine „Sogwirkung“ oder „diene als Anreiz für Flucht“ (sogenannte „Pull-Faktoren“), sind empirisch nicht haltbar.

Menschen fliehen nicht, weil Rettungsschiffe existieren. Sie fliehen, weil ihnen Krieg, Gewalt, Verfolgung oder die Auswirkungen von Umweltzerstörung oder Klimakrise keine andere Wahl lassen. Seenotrettung fördert keine Fluchtbewegungen, sondern verhindert den Tod. Der DBJR fordert aus diesem Grund die deutsche Bundesregierung und die Europäische Union auf, Fluchtursachen weltweit nachhaltig zu bekämpfen.

Gleichzeitig betont die Bundesregierung selbst, dass die Pflicht zur Seenotrettung durch die Streichung der Fördermittel nicht infrage gestellt werde. In der Regierungspressekonferenz vom 27. Juni 2025 wurde ausdrücklich erklärt, Deutschland stehe zur humanitären Verpflichtung, wolle diese aber nicht mehr über das Auswärtige Amt absichern.

Damit wird die Verantwortung faktisch auf private Spenden abgewälzt. Dies ist unzureichend und widerspricht dem Grundsatz staatlicher Schutzpflichten.

Als Stimme junger Menschen in Deutschland vertritt der DBJR unbestritten Werte wie Solidarität, Humanität und Menschenrechte. Daher fordern wir klar:

  • Werte wie Solidarität, Humanität und Menschenrechte müssen sich auch in der Haushaltspolitik der Bundesregierung wiederfinden.

  • Jegliche Kürzungen von Fördermitteln für die zivile Seenotrettung sind inakzeptabel.

  • Die Bundesregierung hat sich auf europäischer Ebene für ein staatlich getragenes, koordinierendes Seenotrettungsprogramm einzusetzen.

  • Die Mittelbudgetierung für zivile Seenotrettung muss derart ausgestaltet werden, dass Planungssicherheit für Seenotrettungsorganisationen erhalten bleibt und ihre Kapazitäten bedarfsgerecht gesichert sind. · Die nachhaltige Bekämpfung von Fluchtursachen weltweit.

  • Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass Seenotrettungsschiffe in einen sicheren Hafen in anliegenden Ländern einlaufen dürfen.

  • Die Bundesregierung muss sich für den Schutz der Besatzung der Seenotrettungsschiffe im Mittelmeer einsetzen und Kriminalisierung, Repression und die daraus folgenden Gerichtsverfahren abwenden.

©

Dieser Artikel wurde vom Deutschen Bundesjugendring (DBJR) am 24.10.2025 erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

Redaktion: Celine Richter