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Entzug und Übertragung des elterlichen Sorgerechts in Hamburg und Schleswig-Holstein 2016

Die Einschränkung oder der Entzug des elterlichen Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl oder das Vermögen des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewendet werden kann. In Hamburg wurde 2016 für 536 Kinder und Jugendliche die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten angeordnet, in Schleswig-Holstein für 475 Kinder und Jugendliche.
10.07.2017
Hamburg: Anstieg um 18 Prozent
Im Jahr 2016 haben die Familiengerichte in Hamburg für 536 Kinder und Jugendliche die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten angeordnet. Im Vergleich zum Vorjahr (453 Betroffene) ist dies ein Anstieg um 18 Prozent, so das Statistikamt Nord.
In 40 Prozent der Fälle kam es dabei zu einer vollständigen, in 60 Prozent nur zu einer teilweisen Sorgerechtsübertragung. 38 Prozent aller betroffenen Minderjährigen waren jünger als sechs Jahre, 41 Prozent sechs bis unter 14 Jahre alt und 22 Prozent 14 Jahre oder älter.
Schleswig-Holstein: Zuwachs um 3 Prozent
Die Familiengerichte in Schleswig-Holstein haben im Jahr 2016 für 475 Kinder und Jugendliche die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten angeordnet. Im Vergleich zum Vorjahr (462 Fälle) ergibt sich ein Zuwachs um drei Prozent.
In 47 Prozent der Fälle erfolgte eine vollständige, in 53 Prozent eine nur teilweise Sorgerechtsübertragung. Bei 37 Prozent der betroffenen Minder-jährigen handelte es sich um Kleinkinder unter sechs Jahren. 36 Prozent waren sechs bis unter 14 Jahre alt. Der Anteil der Jugendlichen (ab 14 Jahren) belief sich auf 27 Prozent.
Quelle: Statistikamt Nord, Statistik informiert ... Nr. 88 und Nr. 89/2017 vom 05.07.2017
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