Flucht und Migration
Entlastung der Kommunen und Stärkung der Integrationsarbeit in NRW
Zur Verbesserung von Integrationsmaßnahmen und der Finanzierung flüchtlingsbedingter Herausforderungen stellt das Land Nordrhein-Westfalen Integrationsmittel des Bundes in Höhe von 432,8 Millionen Euro in den Haushaltsplan 2019 ein. Nordrhein-Westfalen hat das Ziel, mehr Verbindlichkeit und Verlässlichkeit in der Integration zu erreichen.
07.11.2018
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilt mit:
Nordrhein-Westfalen hat das Ziel, mehr Verbindlichkeit und Verlässlichkeit in der Integration zu erreichen. Der Landesregierung ist es ein Anliegen, dass die Kommunen ihre wichtige Integrationsarbeit auf verlässlichen Strukturen aufbauen können. Das Landeskabinett hat dazu vereinbart, dass in den Ergänzungen des Haushaltsentwurfs 2019 Bundesmittel in Höhe von 432,8 Millionen Euro für integrations- und flüchtlingsbedingte Herausforderungen zur Verfügung stehen. Integrations- und Flüchtlingsminister Joachim Stamp: „Wir setzen die Unterstützung der 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen in 2019 für Integrationsmaßnahmen fort. Denn Integration gelingt am besten vor Ort. Die Kommunen werden daher bei den Kosten für die Integration von Flüchtlingen weiterhin deutlich entlastet.“
Vorgesehen ist, dass die Kommunen auch in 2019 für Integrationsmaßnahmen Mittel aus der Integrationspauschale des Bundes 100 Millionen Euro erhalten. Mit den übrigen Mitteln aus der Integrationspauschale des Bundes sollen Mehrbedarfe gedeckt werden, die unter anderem im Zusammenhang mit der Ist-Kosten-Erhebung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAg) oder der Umsetzung des Stufenplans Asyl stehen. „Diese Mittel werden die Kommunen unmittelbar wie auch mittelbar entlasten“, betonte Minister Stamp.
Die Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes im Hinblick auf die Zuweisung der 100 Millionen Euro für Integrationsmaßnahmen in 2018 ist zudem am 25. Oktober 2018 in Kraft getreten. In Kürze werden alle 396 Kommunen einen entsprechenden Bewilligungsbescheid erhalten.
Quelle: Pressestelle des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31.10.2018
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