AFET-Bundesverband
Endlich! Verbesserungen beim Brüssel IIb-Verfahren - Ferienreisen ins Ausland
Das Bundesamt für Justiz hat bezüglich des Brüssel IIb-Verfahrens mitgeteilt, dass auf europäischer Ebene deutlliche Verbesserungen bei Auslandsreisen von stationär untergebrachten Kindern und Jugendlichen erreicht wurden. Ferienreisen sind nun in viele Ländern wieder problemlos möglich.
10.03.2026
Der AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe hatte sich ebenso wie andere Verbände, mehrfach kritisch zu dem Verfahren geäußert und begrüßt die neuen Regelungen.
Nachdem bereits im letzten Jahr Pflegefamilien von der Regelung ausgenommen wurden, hat nun das Bundesamt für Justiz eine Information verbreitet, die deutliche Verbesserungen auch für sonstige stationär untergebrachte Kinder/Jugendliche beinhaltet. Es werden in dem „Hinweisblatt Ferienfreizeiten“ vom 17.02.2026 diejenigen Länder aufgeführt, für die kein Konsultationsverfahren mehr notwendig ist. Nur wenige Länder bestehen noch auf das Verfahren.
Das Bundesamt beschreibt detailliert, was unter einem Ferienaufenthalt zu verstehen ist, welche Handlungsschritte weiterhin einzuhalten sind und wie zu verfahren ist, wenn das anvisierte Urlaubsland nicht in der Liste aufgeführt ist.
Der AFET begrüßt die Neuerungen und zeigt sich erfreut, dass das Bundesamt nach der vielfach geäußerten Kritik aktiv geworden ist.
Ausführlich: Website des Bundesamts für Justiz im Bereich “Grenzüberschreitende Unterbringungen von Kindern” unter "Gesetzestexte & weitere Informationen" unter dem Titel "Hinweisblatt Ferienfreizeiten".
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Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
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