BAG Landesjugendämter

Empfehlungen für Weiterentwicklungen in der Pflegekinderhilfe

Die neuen Empfehlungen der BAG Landesjugendämter bieten schnelle und übersichtliche Orientierung in allen rechtlichen Fragen der Pflegekinderhilfe und Orientierung zu qualitativen fachlichen Standards. Es sind die ersten Empfehlungen zur qualitativen Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe, die bereits die Neuregelungen des SGB VIII im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes beinhalten.

07.12.2022

Die Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Strukturen, Verfahren und pädagogischen Prozessen in der Pflegekinderhilfe (Teil I und II), sollen Orientierung in rechtlichen Fragen bieten sowie Orientierung zu qualitativen fachlichen Standards, die dazu beitragen, dass – trotz aller Unterschiede in der organisatorischen Ausgestaltung der Pflegekinderhilfe in den Kommunen – die Hilfe- und Unterstützungsprozesse für den jungen Menschen, die Familien und die Pflegefamilien bundesweit auf vergleichbaren fachlichen Grundlagen beruhen.

Pflegekinderhilfe in den Fokus rücken

Die Pflegekinderhilfe deckt in Deutschland fast die Hälfte der stationären Unterbringungen in den Hilfen zur Erziehung ab und ihr Anteil an den erzieherischen Hilfen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Trotzdem standen und stehen bisher die stationären Hilfen in Einrichtungen der Jugendhilfe (Heime oder andere betreute Wohnformen) im Blickpunkt des öffentlichen, fachpolitischen und fachwissenschaftlichen Interesses. Nicht nur aufgrund des gestiegenen Anteils der Fälle in der Pflegekinderhilfe an der Gesamtzahl der Fälle in den Hilfen zur Erziehung sind die Problemlagen und Herausforderungen zur qualitativen Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe in den letzten Jahren stärker in den Fokus geraten.

Die Debatte um die Stärkung der Kinderrechte und die zielgerichtete Umsetzung der zentralen Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention – Fürsorge und Förderung, Schutz und Beteiligung - lenkte den Blick verstärkt auf die verschiedenen Systeme, in denen junge Menschen leben, betreut und fachlich und behördlich begleitet werden. Dies führte mit der Reform des SGB VIII und dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) zu einem Paradigmenwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe: Maßgeblich bei allen Entscheidungen, Verfahren und Prozessen, die das Leben von jungen Menschen beeinflussen und ihre Belange betreffen, ist der Wille und das Wohl des jungen Menschen. Sie sind zu beteiligen und bei der Umsetzung und Einforderung ihrer Rechte zu unterstützen. Diese Stärkung der Subjektstellung des jungen Menschen, der mit eigenen Rechten ausgestattet ist, bildet sich ebenfalls in der Weiterentwicklung des Adoptionsrechtes sowie in der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes ab und hat unmittelbaren Einfluss auf die Arbeit der Fachkräfte in der Pflegekinderhilfe.

Empfehlung für Fachkräfte der Pflegekinderdienste und als Grundlage für Leitungskräfte

Die Empfehlung soll nicht nur den Fachkräften der Pflegekinderdienste eine aktualisierte Praxishilfe sein, sondern für die Leitungskräfte als Grundlage dienen, die Arbeit der Fachkräfte in der Pflegekinderhilfe weiter zu qualifizieren und vergleichbar zu gestalten.

Ziel ist es, die Lebensbedingungen von jungen Menschen in Pflegefamilien weiter zu verbessern, die Beratung und Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Pflegepersonen und Familien bedarfs- und qualitätsgerecht auszugestalten und den umfassenden Schutz und das Wohl der jungen Menschen, die als Pflegekinder zeitweise oder dauerhaft aufwachsen, zu gewährleisten.

Empfehlung gliedert sich in drei Teile

  • Der erste Teil bietet eine umfassende Orientierung über die gesetzlichen Grundlagen in der Pflegekinderhilfe. Ausgehend von den verfassungsrechtlichen Grundlagen werden dabei alle Aspekte, die es bei der Gestaltung der Pflegeverhältnisse zu berücksichtigen gilt, aufgegriffen. Hinzu kommen relevante Ausführungen zur Gestaltung der Vormundschaft, welche bereits die Regelungen des neuen Vormundschaftsrechts berücksichtigen.
  • Der zweite Teil beinhaltet fachliche Orientierungen für die Fachkräfte in der Pflegekinderhilfe. Ausgehend von den spezifischen Situationen, in denen sich der junge Mensch, die Familie und die Pflegefamilie befinden, werden diese im Hinblick auf die verschiedenen relevanten Verfahren und Prozesse, wie Hilfeplanung, Anforderungen an die Fachkräfte, Kooperation und Zusammenarbeit mit anderen Diensten und Leistungsträgern, dargestellt.
  • Der dritte Teil beschäftigt sich mit Besonderheiten, die sich für Pflegeverhältnisse mit behinderten Kindern ergeben. Dabei sollen auch die Belange und spezifischen Problemlagen bei der Hilfeerbringung für entwicklungsbeeinträchtigte Kinder berücksichtigt werden

Die Empfehlungen als Download

Die Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Strukturen, Verfahren und pädagogischen Prozessen in der Pflegekinderhilfe (Teil I und II) (PDF: 1,7 MB) stehen als Download zur Verfügung.

Sie wurden auf der 133. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, 23. bis 25.11.2022 in Wiesbaden beschlossen.

Quelle: 158. Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Strukturen, Verfahren und pädagogischen Prozessen in der Pflegekinderhilfe (Teil I und II) der BAG Landesjugendämter über den Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Redaktion: Silja Indolfo

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