Sozialpolitik

Empfehlungen des Menschenrechtsrat nach Überprüfung der Menschenrechtslage in Deutschland

Die Themenfelder Rassismus und Frauenrechte haben im vergangenen Jahr beim Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahren Deutschlands im UN-Menschenrechtsrat im Mittelpunkt gestanden. Das geht aus dem Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland im Zeitraum Juli 2017 bis Juni 2018 hervor, den das Deutsche Institut für Menschenrechte als Unterrichtung vorgelegt hat.

12.02.2019

Der „Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland im Zeitraum Juli 2017 bis Juni 2018“ des Deutschen Institut für Menschenrechte an den Deutschen Bundestag ist der Drucksache 19/6493 (PDF, 3 MB) zu entnehmen.

  • Nach den Empfehlungen anderer Staaten im Überprüfungsverfahren solle Deutschland den Schutz gegen rassistische Diskriminierung und Gewalt sowie gegen rassistische Hassrede weiter prioritär verfolgen und insbesondere auch Maßnahmen gegen „racial profiling“ durch die Polizei ergreifen.
  • Es müsse zudem mehr für Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen getan werden sowie für die Möglichkeiten für Frauen, in politische und privatwirtschaftliche Führungspositionen zu kommen.
  • Außerdem müsse geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland stärker bekämpft werden.

Umsetzung der Empfehlungen in den kommenden 5 Jahren

Die Bundesregierung habe sich in ihrer Stellungnahme vor dem Menschenrechtsrat von den insgesamt 259 Empfehlungen 209 zu eigen gemacht und sich somit politisch verpflichtet, in den kommenden Jahren für deren Umsetzung zu sorgen.

Weitere Schwerpunkte des Berichts des Menschenrechtsinstituts beziehen sich auf die Situation von Arbeitsmigranten und Fälle schwerer Arbeitsausbeutung in Deutschland sowie auf Zwangsmaßnahmen in psychiatrischen Einrichtungen.

Verbesserungsbedarf sieht das Institut zudem bei der Genehmigungspraxis der Bundesregierung für Waffenexporte: Bei der Genehmigung von Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate seit deren Eintritt in den Jemen-Konflikt 2015 werde deutlich, wie problematisch die Intransparenz der Entscheidungsverfahren sei. „Quellen internationaler Organisationen, wissenschaftliche Studien und Berichte zivilgesellschaftlicher Menschenrechtsorganisationen zeigen, dass Exporte nach Saudi-Arabien und die VAE nicht im Einklang mit den Bestimmungen der Politischen Grundsätzen standen: In beiden Ländern werden die Menschenrechte systematisch verletzt, beide sind seit 2015 in einen bewaffneten Konflikt verwickelt und weder Saudi-Arabien noch die VAE erfüllen ihre Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht, wie etwa die Vermeidung beziehungsweise Aufklärung von Militärschlägen, denen Zivilpersonen zum Opfer gefallen sind“, heißt es im Bericht des Menschenrechtsinstituts. Dennoch habe die Bundesregierung weiter Rüstungsexportgenehmigungen erteilt.

Fortschritte vermerkt das Institut beim Wahlrecht in Deutschland

Nach Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hätten nun drei weitere Bundesländer – Bremen, Hamburg und Brandenburg – die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen, die unter dauerhafter Betreuung in allen Angelegenheiten stehen, entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention aufgehoben. Auch die Ausschlüsse von schuldunfähigen Straftätern, die sich auf richterliche Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden, seien – soweit noch vorhanden – aufgehoben worden.

Weitere Informationen zum jährlichen Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland finden sich beim Deutschen Institut für Menschenrechte.

Über den Menschenrechtsrat

Der im Juni 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen neu gegründete UN-Menschenrechtsrat (engl.: UN Human Rights Council) besteht aus 47 Mitgliedstaaten. Er ist ein Unterorgan der Generalversammlung. Der Menschenrechtsrat ist praktisch der Nachfolger der 1946 gegründeten UN-Menschenrechtskommission.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib – heute im bundestag Nr. 149 vom 11.02.2019 / www.institut-fuer-menschenrechte.de

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