Appell
Elterngeld – Keine Streichung, sondern Ausbau


Der Deutsche Familienverband fordert den Ausbau des Elterngeldes! Statt Kürzungen braucht es höhere Beträge, um Familien finanziell zu stärken. Seit 1986 ist das Elterngeld nicht inflationsangepasst, es droht ein Kaufkraftverlust. Ein starkes Elterngeld würde die Eltern motivieren und es würde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser fördern.
14.03.2025
Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert im Zuge der anstehenden Koalitionsverhandlungen den fälligen Ausbau des Elterngeldes. Auf das Elterngeld kann nicht verzichtet werden. Die Lohnersatzleistung bei Geburt eines Kindes ermöglicht jungen Eltern, Familien- und Erwerbsarbeit in Einklang zu bringen – ohne dabei in finanzielle Not zu geraten. Aus diesem Grund wurde das Elterngeld 2007 (faktisch bereits 1986 als Erziehungsgeld) eingeführt.
„In der Begründung für das Elterngeld stand im Vordergrund, Eltern Mut zu mehr Kindern zu machen. Dabei standen besonders auch Akademikerfamilien im Fokus, die im Durchschnitt weniger Kinder bekamen. Mit dem Elterngeld sollte für alle ein Anreiz geschaffen werden“, so Klaus Zeh, Präsident des DFV.
Seit seiner Einführung hat sich das Elterngeld als unverzichtbares Instrument in der Familien- und Arbeitspolitik etabliert. 2023 erhielten mehr als 1,77 Millionen Mütter und Väter diese wichtige finanzielle Grundlage für das Familienleben bei Geburt eines Kindes.
„Eine Abschaffung des Elterngeldes wäre ein Rückschlag, der gerade Mehrkind- und Akademikerfamilien treffen würde. Auch angesichts des demografischen Wandels ist das Elterngeld elementar. Statt einer Kürzung braucht es im Gegenteil dringend eine Ausweitung der Lohnersatzleistung“, sagt Klaus Zeh.
Die fehlende Inflationsanpassung beim Elterngeld seit 1986 hat zur Folge, dass der Mindestbetrag heute nur noch eine Kaufkraft von 150 Euro besitzt, was einem Kaufkraftverlust von 50 Prozent entspricht. Auch der Höchstbetrag von 1.800 Euro führt zu unproportionalen finanziellen Einbußen.
„Um seine Anreizwirkung zu erhalten, muss das Elterngeld künftig einen Mindestbetrag von 600 Euro aufweisen. Der Maximalbetrag muss auf 2.300 Euro steigen. So können auch mehr Väter zur Elternzeit motiviert werden. Auch die Wirtschaft profitiert davon, dass Frauen und Männer sich für Kinder und damit für zukünftige Leistungsträger entscheiden“,
sagt der Verbandspräsident.
Quelle: Deutscher Familienbund vom 05.03.2025
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