Inklusion
Ein Meilenstein, aber lange noch kein Schlussstein – Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland
Am 26. März 2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft getreten. Anlässlich des Jahrestags findet in Berlin ein Festakt statt, an dem rund 350 Menschen mit und ohne Behinderung aus allen Teilen des gesellschaftlichen Lebens teilnehmen. Mit einem Nationalen Aktionsplan definiert Deutschland sowohl die Gesamtstrategie der Umsetzung sowie 175 Maßnahmen aller Bundesministerien.
26.03.2019
Aus Anlass des zehnjährigen Jubiläums des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland hat Bundessozialminister Hubertus Heil am 26. März 2019 zu einem Festakt eingeladen. Bundesminister Hubertus Heil sagt im Vorfeld der Veranstaltung:
Meilenstein für die Rechte der Menschen mit Behinderungen
„Ich möchte mit den Menschen, die sich in unserem Land für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention engagieren, gemeinsam auf das Erreichte zurückblicken, aber auch nach vorne schauen. Das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland vor zehn Jahren war ein Meilenstein für die Rechte der Menschen mit Behinderungen, aber lange noch kein Schlussstein. Ich möchte mich in dieser Legislaturperiode auf Barrierefreiheit, Arbeit und eine inklusive Demokratie konzentrieren. Und dabei auch künftig bei allen Maßnahmen Menschen mit Behinderungen von Anfang an einbeziehen.“ Getreu dem Motto: „Nichts über uns ohne uns“.
Im Rahmen dieses Festaktes wird Herr Bundesminister Heil Frau Prof. Dr. Theresia Degener für ihre Arbeit im UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen danken: „Theresia Degener war 2011 bis Ende 2018 Mitglied des UN-Ausschusses für die Rechte der Menschen mit Behinderungen, hat ihn die letzten zwei Jahre geleitet und die Arbeit dort mit viel persönlichem Engagement geprägt“, so Bundesminister Heil.
Perspektivwechsel: Menschen mit eigenständigen Rechten
Deutschland war einer der ersten Staaten, der die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat, mittlerweile sind es 177 Staaten, in denen die UN-BRK gilt. Mit dem Inkrafttreten ging in Deutschland ein Perspektivwechsel einher: Menschen mit Behinderungen werden seitdem nicht mehr als Objekte der Fürsorge betrachtet, sondern als eigenständige Menschen mit eigenständigen Rechten.
Dem tragen auch verschiedene Gesetzesvorhaben und Maßnahmen Rechnung, die seit Inkrafttreten der UN-BRK umgesetzt wurden: So wurde der Behinderungsbegriff an die Konvention angepasst, das Behindertengleichstellungsgesetz weiterentwickelt, eine Schlichtungsstelle beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Vor allem mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes wurden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe beziehen, können mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten.
Nationaler Aktionsplan
Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Bundesregierung 2011 und 2016 einen Nationalen Aktionsplan aufgelegt, in denen sowohl eine Gesamtstrategie zur Umsetzung der UN-BRK enthalten ist, wie auch 175 Maßnahmen aller Bundesministerien. Dazu zählen beschäftigungspolitische Maßnahmen, ein einheitliches Kennzeichnungssystem für barrierefreien Tourismus oder die Förderung des Behindertensports.
Weiterführende Informationen zum Nationalen Aktionsplan finden sich in der Berichterstattung auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe sowie unter dem barrierefreien Internetauftritt: www.gemeinsam-einfach-machen.de.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 25.03.2019
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