Forderung

DVJJ: Keine Änderungen der Altersgrenzen im Jugendstrafrecht!

Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) positiiniert sich deutlich gegen eine Ausweitung der Strafmündigkeit auf Kinder unter 14 Jahren und gegen eine Herausnahme von 18-20-Jährigen aus dem Jugendstrafrecht und richtet einen Apell an die künftige Bundesregierung.

28.02.2025

Aus Anlass verschiedener Forderungen nach Ausweitung der Strafmündigkeit auf Kinder unter 14 Jahren und der vollständigen Herausnahme der 18 bis 20-Jährigen aus dem Jugendstrafrecht bekräftigt die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) ihre Positionen:

  1. Deutschland braucht kein Kinderstrafrecht!
  2. Deutschland braucht das flexible Jugendstrafrecht für Heranwachsende!

Weder die Senkung der Strafmündigkeitsgrenze noch die Herausnahme der Heranwachsenden aus dem Jugendstrafrecht würden zur Reduzierung von Straftaten beitragen. Das Jugendstrafrechtssystem ist für Kinder unter 14 Jahren nicht geeignet, Verhaltensauffälligkeiten kann mit anderen Mitteln sehr viel besser begegnet werden. Die flexiblen Mittel des Jugendstrafrechts sind aber für effektive Verhinderung von Straftaten Heranwachsender sehr viel besser geeignet als das Erwachsenenstrafrecht.

Weitere Informationen

Appell an die möglichen Koalitionär*innen der kommenden Bundesregierung (PDF: 238 KB)

Ausführliches Positionspapier (PDF: 146 KB)

Quelle: Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe e.V. (DVJJ) vom 13.02.2025

Redaktion: Zola Kappauf