Jugendpolitik

DKHW: Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen stärken

Eine aktuelle Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes (DKHW) hat die gesetzlichen Bestimmungen in den Bundesländern zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen verglichen – im Hinblick auf Beteiligungsrechte in Kommunen, Kitas und Schulen sowie das Wahlrecht. Das Fazit der Kinderrechtsorganisation: Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Deutschland müssen dringend weiter ausgebaut werden.

13.03.2019

Auch wenn sich in vielen Bundesländern in den letzten Jahren einiges zum Positiven verändert hat, zeigt der Vergleich der gesetzlichen Bestimmungen in den Bundesländern deutlich, dass der Partizipation von Kindern und Jugendlichen oftmals nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Kinder- und Jugendbeteiligung auf Länderebene stärken

Deshalb fordert das Deutsche Kinderhilfswerk insbesondere die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf, das Thema verstärkt auf die Agenda zu setzen und den Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen flächendeckend Geltung zu verschaffen, beispielsweise in den Kommunen, Kitas und Schulen. Fachlich notwendig wäre aus Sicht des Verbandes eine Bund-Länder-Konferenz unter Federführung der Bundesregierung, auf der die Vorteile der Kinder- und Jugendbeteiligung diskutiert und Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Kommunen erarbeitet werden.

Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen verwirklichen

„Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland sind ein Flickenteppich und entsprechen nicht durchgängig den Standards, die nötig und möglich sind. Es liegt insofern ein eklatanter Verstoß gegen die
UN-Kinderrechtskonvention vor, die die Vorrangstellung des Kindeswohls, die Verwirklichung der Kinderrechte und die Berücksichtigung des Kindeswillens normiert. Hier sind sowohl der Bund als auch insbesondere die Bundesländer aufgefordert, umgehend alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zur Verwirklichung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Dabei sind die Kommunen mit einzubeziehen, da bei der Beteiligung vor Ort die Herstellung eines Lebensweltbezugs für Kinder und Jugendliche unabdingbar ist“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Ansichten von Kindern stärker berücksichtigen

„Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen muss endlich zu einer Selbstverständlichkeit werden. Deshalb sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz. Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen auch in ihren sozialen Kompetenzen gefördert, gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Kinder und Jugendliche haben bisher häufig nicht die Möglichkeit, ihre Meinung kundzu-tun, so dass ihre Perspektive keine Beachtung findet. Deshalb müssen die besonderen Ansichten von Kindern stärker berücksichtigt werden“, so Krüger weiter.

Frage des politischen Willens

Die Studie „Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland – Eine Zusammenstellung der gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene und ein Vergleich der Bestimmungen in den Bundesländern und auf kommunaler Ebene“ vergleicht die gesetzlichen Bestimmungen in den Bundesländern hinsichtlich der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Schwerpunkte sind dabei das Wahlrecht für Kinder und Jugendliche, Beteiligungsrechte in den Kommunen, in Kindertageseinrichtungen und vor allem in der Schule. Dabei kann festgestellt werden, dass es eine Vielzahl von positiven Beispielen in den Bundesländern gibt, wo die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf dem richtigen Weg ist. Diese zeigen klar und deutlich, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen weniger eine Frage der Kassenlage, sondern vor allem eine Frage des politischen Willens des Gesetzgebers ist.

Handlungsempfehlungen des Deutschen Kinderhilfswerkes

Das Deutsche Kinderhilfswerk gibt auch eine Reihe von Handlungsempfehlungen, wie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland nachhaltig verbessert werden könnte. Hier spricht sich die Kinderrechtsorganisation für eine Verankerung von Beteiligungsrechten in den Landesverfassungen, eine Absenkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen auf 14 Jahre und die Festlegung von verbindlichen Beteiligungsrechten in den Gemeindeordnungen aus. Zudem sollten die Partizipationsrechte der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden. Dazu zählen beispielsweise die verbindliche Wahl eines Klassensprechers ab Jahrgangsstufe 1 sowie gleiche Beteiligungsrechte von Schülervertretungen auf Schulebene sowie Stadt-/Bezirks-/Landesschülervertretungen analog der gesetzlichen Bestimmungen für Elternvertretungen.

Weitere Informationen zur Studie

Die Studie „Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland – Eine Zusammenstellung der gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene und ein Vergleich der Bestimmungen in den Bundesländern und auf kommunaler Ebene“ wurde im Rahmen eines Projektes der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes erstellt. Die Koordi-nierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Redaktion: Uwe Kamp

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