Vormundschaftsrechtsreform
DIJuF-Rechtsgutachten zur Trennung der Aufgaben der Vormundschaft von den übrigen Aufgaben des Jugendamts
Mit der Vormundschaftsrechtsreform tritt zum 01.01.2023 ein Gebot zur funktionellen, organisatorischen und personellen Trennung der Aufgaben der Pfleg-/Vormundschaft von den übrigen Aufgaben des Jugendamts in Kraft (§ 55 Abs. 5 SGB VIII nF). Dies thematisiert das Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht in einem Rechtsgutachten.
27.07.2021
Gerade kleine Jugendämter stellt dieses Trennungsgebot vor anspruchsvolle Organisationsfragen (vgl. Stehle JAmt 2020, 565). Das DIJuF legt in einem Rechtsgutachten dar, dass – aufgrund des Gesetzgebungsprozesses – davon auszugehen ist, dass § 55 Abs. 5 SGB VIII nF ein ausdrückliches Verbot für Mischarbeitsplätze enthält. Mehrere örtliche Träger hätten allerdings die Möglichkeit, einen gemeinsamen Dienst einzurichten (DIJuF-Rechtsgutachten vom 18.6.2021).
Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht vom 20.07.2021
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