Deutscher Städte- und Gemeindebund
Digitalpakt Schule: Planungsunsicherheit gefährdet erreichte Erfolge
Die Unsicherheit über eine Fortsetzung des Digitalpakts Schule gefährdet die erreichten Erfolge bei der Digitalisierung der Schulen. Es braucht eine dauerhafte und nachhaltige Fortführung des Digitalpaktes durch Bund und Länder, um die Schulträger bei dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen.
22.10.2024
„Die kommunalen Schulträger werden seit Monaten durch die Politik in Bund und Land vertröstet. Auch die schwierigsten Verhandlungen müssen zu einem Ergebnis gebracht werden, da die Kommunen Planungssicherheit brauchen.“, so der Vorsitzende des DStGB-Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur, Bürgermeister Wolfgang Binnig, Michelfeld, bei der Sitzung des Ausschusses in Rehburg-Loccum.
Neben einer Fortführung des Digitalpaktes ist die deutliche bürokratische Entschlackung der entsprechenden Anträge und Programme erforderlich. Binnig:
„Der Aufwand in der Beantragung der Mittel steht teilweise nicht im Verhältnis zum Ertrag. Es braucht mehr Vertrauen von Bund und Land in die Kommunen und keine kleinteiligen Förderrichtlinien, wenn wir unser gemeinsames Ziel eines zukunftsfähigen Bildungssektor erreichen wollen.“
Neben einer Verständigung auf eine Fortsetzung des Digitalpaktes braucht es auch eine Perspektive, wie dieser inhaltlich ausgestaltet ist. Der DigitalPakt 2.0 muss deutlich mehr Bereiche in den Fokus nehmen, als das bisher der Fall war. Für eine nachhaltige digitale Ausstattung an Schulen müssen langfristige und nachhaltige Aspekte der digitalen Ausstattung deutlich stärker mitgedacht werden, die im laufenden Prozess an Schulen dauerhaft benötigt werden: Support, Administration, Wartung, Pflege usw.. Darüber hinaus sollte über Pauschalierungen für Kommunen nachgedacht werden, um Förderbürokratie zu reduzieren.
Damit einhergehen muss nach Auffassung des DStGB zudem eine konsequente Einbeziehung der Kommunen in die Ausgestaltung von Programmen für die Schulträger. Marc Elxnat, Beigeordneter des DStGB:
„Nicht nur beim Digitalpakt, sondern auch beim Startchancenprogramm sehen wir, dass Bund und Länder an Programmen für die Schulträger arbeiten, aber diese nicht mit den Kommunen zusammen erarbeiten. Es braucht die konsequente, anlassbezogene Einbeziehung der Kommunen schon in der Planungs- und Konzeptionsphase, um Programme zum Erfolg zu bringen.“
Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist eine Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen angekündigt, die die Zusammenarbeit im Bildungsbereich verbessern und strukturieren soll.
„Überall dort, wo wir als staatliche Ebenen Überschneidungen haben, müssen wir Probleme auch gemeinschaftlich lösen. Dazu gehört aber auch, dass alle Beteiligten an einen Tisch gehören. Das Ansinnen in Koalitionsvertrag war richtig, aber es muss mit Leben gefüllt werden.“,
so Binning weiter.
Darüber hinaus beschäftigte sich der Ausschuss auch intensiv mit der Frage des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter, der ab 2026 schrittweise in Kraft treten soll. Jenseits der Frage, ob es gelingen wird, genügend Fachkräfte zu finden, um den Rechtsanspruch zu erfüllen, braucht es ein deutliches größeres Engagement von Bund und Ländern bei den notwendigen Investitionskosten. Binnig: „Es braucht verlässliche Zusagen von Bund und Ländern, damit die Kommunen investieren können. Dabei muss klar sein, dass Investitionen nur ein Teil der Medaille sind. Die Kommunen benötigen insbesondere auch für die dauerhaften Betriebskosten eine auskömmliche langfristige Zusicherung bei der Finanzierung. Ebenso erwarten die Städte und Gemeinden Unterstützung bei der Rekrutierung von Personal.“
Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund vom 08.10.2024
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