Kultusministerkonferenz

Digitalpakt 2.0 - Streichert-Clivot: Angebot des Bundes wird Herausforderung nicht gerecht

Kurz vor der Verhandlungsrunde zum DigitalPakt 2.0 kritisiert Christine Streichert-Clivot, Präsidentin der Kultusministerkonferenz, das Bundesangebot von 2,5 Milliarden Euro als unzureichend. Die Länder fordern mindestens 1,3 Milliarden Euro jährlich ab 2025, um die digitale Bildungsinfrastruktur langfristig sicherzustellen.

10.09.2024

Kurz vor der nächsten Verhandlungsrunde zwischen Bund und Ländern zum DigitalPakt 2.0 hat die Kultusministerkonferenz den bisherigen Verhandlungsverlauf bewertet und, vor dem Hintergrund eines Schreibens der Bundesministerin, in dem sie erstmals ein konkretes Volumen eines DigitalPakts 2.0 benennt, über das weitere Vorgehen beraten.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Christine Streichert-Clivot erklärt (Wortgetreue Übernahme): 

„Das Angebot des Bundes mit einem Bundesanteil im Gesamtumfang von 2,5 Milliarden Euro bleibt weit unter dem Ansatz, den die Länder erwarten und den unsere Schulen für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur benötigen.

Mit dem von der Bundesministerin vorgeschlagenen Volumen, das im Umfang nur ein Drittel des Bundesanteils im DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 entspricht, will sich der Bund aus seiner gesamtstaatlichen Verantwortung in diesem Bereich deutlich zurückziehen. Das kann und darf nicht das letzte Wort gewesen sein! Die KMK und auch der Bundesrat hatten für eine bedarfsgerechte, vollständige und flexible Mittelbereitstellung von einem Mindestumfang von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr während des gesamten zukünftigen Förderzeitraums 2025 bis 2030 mit Beginn des Jahres 2025 geworben.

Der DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 ist eine Erfolgsgeschichte, die unbedingt fortgesetzt werden muss, um die digitale Transformation kontinuierlich vorantreiben zu können. Länder und Kommunen investieren bereits jenseits des Digitalpakts Schule hohe Summen in die Digitalisierung, die auch weiterhin eine gesamtstaatliche Aufgabe aller staatlichen Ebenen bleiben muss. Die Schulen und Schulträger benötigen jetzt Planungssicherheit für die kommenden Jahre!

Die Kultusministerkonferenz wird daher die Verhandlungen zu einem DigitalPakt 2.0 konstruktiv weiterführen. Es gilt, für unsere Schulen die erforderlichen Weichenstellungen zu erarbeiten, damit der DigitalPakt 2.0 zum 1. Januar 2025 beginnen kann.

Die Kultusministerkonferenz hat die Ländervertreterinnen und -vertreter in der Verhandlungsgruppe entsprechend beauftragt, die Verhandlungen konstruktiv weiterzuführen.“

Quelle: Kultusministerkonfrenez vom 02.09.2024

Redaktion: Lukas Morre

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