Schnittstelle Gesundheit

Die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen nicht vom Impfstatus abhängig machen

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. weist darauf hin, dass junge Menschen das gleiche Recht wie Erwachsene auf eine sorgfältige Prüfung der Wirksamkeit, der Verträglichkeit und des Nutzens des Impfstoffes haben. Zudem fordert der BVKJ Politik und Gesellschaft auf, alle medizinischen und baulichen Maßnahmen zu treffen, um Kindern und Jugendlichen eine altersgerechte Teilhabe zu ermöglichen und gleichzeitig ihren Schutz vor einer Corona-Infektion zu gewährleisten. 

14.06.2021

Die Stellungnahme im Wortlaut:

Stellungnahme Präsidium und Bundesvorstand zur Covid-19 Impfung für Kinder und Jugendliche

Auf landes- und bundespolitischer Ebene wird aktuell - vor dem Hintergrund der bevorstehenden EMA-Zulassung des Covid-19 mRNA Impfstoffes für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren - die schnellstmögliche Impfung dieser Altersgruppe diskutiert und teils vorbereitet.

Präsidium und Bundesvorstand des BVKJ weisen darauf hin:

Kinder und Jugendliche haben das gleiche Recht wie Erwachsene auf eine sorgfältige Prüfung der Wirksamkeit, der Verträglichkeit und des Nutzens der bei ihnen angewendeten Impfstoffe. In Deutschland hat es keine Notzulassung von Covid-Impfstoffen für Erwachsene gegeben. Zulassungen und Impfempfehlungen erfolgten erst nach sorgfältiger Prüfung durch die hierzu autorisierten Behörden und Gremien. Dies sollte bei Kindern und Jugendlichen genauso sein.

Die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen darf nicht vom Impfstatus abhängig gemacht werden! Es ist Aufgabe der Politik und der Gesellschaft, alle medizinischen, organisatorischen und baulichen Maßnahmen zu treffen, um den Kindern und Jugendlichen eine altersgerechte Teilhabe in allen für ihre Bildung und soziale Entwicklung wichtigen Aspekten bei gleichzeitig bestmöglichem Schutz vor einer Covid-19-Infektion zu ermöglichen.

Präsidium und Bundesvorstand des BVKJ begrüßen die Aktivitäten zur Prüfung von Impfstoffen für Kinder und Jugendliche gegen Erkrankungen durch Covid-19 und die bevorstehende Möglichkeit, diese zu impfen. Kinder und Jugendliche haben das gleiche Recht wie alle anderen Bevölkerungsgruppen, vor Erkrankungen durch Covid-19 und abwendbaren Komplikationen geschützt zu werden. Auch wenn sie von dieser Erkrankung nicht in derselben Symptomintensität wie andere Altersgruppen betroffen sind, kann die Erkrankung bei Kindern und Jugendlichen schwere und medizinisch intensiv zu behandelnde Verläufe auslösen.

Jedes Kind und jeder Jugendliche hat ein Recht auf Schutz vor belastenden Krankheitsverläufen und traumatisierenden medizinischen Behandlungen, wenn diese durch eine Impfung vermeidbar sind. Kinder sind zum Erhalt ihrer seelischen Gesundheit, der Förderung ihrer emotionalen, sozialen und intellektuellen Entwicklung und ihrer gelingenden sozialen Integration in besonderem Maß auf soziale Kontakte und die kontinuierliche Einbindung in peer-groups, Sport-, Bildungs- und Förderungsinstitutionen sowie ein lebendiges soziales Leben angewiesen. Gleichzeitig werden sie durch den unvermeidlichen Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen und ihre alters- und reifungsbedingten Bedürfnisse und Verhaltensweisen immer wieder in der Öffentlichkeit als Infektionsverbreiter stigmatisiert. Vor diesem Hintergrund kann eine Impfung gegen Covid-19 dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor diesen Zuschreibungen zu schützen und ihnen einen ungehinderten Zugang zu der ihnen zustehenden Lebenswelt zu ermöglichen.

Daher fordern Präsidium und Vorstand des BVKJ:

  • Impfung der Kinder und Jugendlichen nur mit einem durch die EMA und das PEI für diese Altersgruppe zugelassenen Impfstoff
  • Impfung der Kinder und Jugendlichen nur, wenn durch STIKO empfohlen und im Rahmen dieser Empfehlung
  • Impfung unter individueller Abwägung der Impfgründe: Individualschutz – Sicherung der Teilhabe – immunologischer gesellschaftlicher Schutz
  • Impfung nur bei Übernahme der Haftung durch den Staat wie bei allen anderen zugelassenen und öffentlich empfohlenen Impfungen
  • Freiwilligkeit – keine Impfung auf staatliche Anordnung oder über institutionell ausgeübten Impfzwang
  • Der Zugang zu Bildung, Sport und sozialen Kontakten und die altersgerechte Teilhabe dürfen nicht vom Impfstatus der Kinder abhängig gemacht werden
  • Alle Erwachsenen, die Kinder und Jugendliche medizinisch, pädagogisch, erzieherisch betreuen oder Aspekte ihrer Teilhabe ermöglichen, sollten ihrer Verantwortung gerecht werden und sich gegen Covid-19 impfen lassen
  • Eltern muss es möglich sein, zeitgleich mit der Empfehlung, Kinder und Jugendliche unabhängig von einer Priorisierung zu impfen, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen
  • Kinder und Jugendliche betreuende Institutionen müssen alle möglichen organisatorischen und baulichen Maßnahmen treffen, um die Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrem Impfstatus, vor Covid-19-Infektionen zu schützen

BVKJ Präsidium und Bundesvorstand

Quelle: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte vom 14.05.2021

Redaktion: Iva Wagner

Back to Top