Bremen
Die Qualitätsstandards der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden verbindlich umgesetzt
Der Jugendhilfeausschuss Bremen beschloss am 11. Juni 2026 verbindliche Qualitätsstandards für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA). Die Finanzierung steigt von 11,6 auf 12,9 Millionen Euro bis 2027 und orientiert sich an sozialen Bedarfen der Stadtteile. Erstmals basiert die Förderung auf einer datenbasierten Bedarfsermittlung, die längere Öffnungszeiten und bessere Ausstattung ermöglicht.
29.06.2026
Ein wichtiger Schritt für die langfristige Sicherung und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Angebote für Kinder und Jugendliche in Bremen: Der Jugendhilfeausschuss hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, die künftige Ausgestaltung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) in der Stadtgemeinde Bremen beschlossen.
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Dr. Claudia Schilling, begrüßt die Entscheidung:
„Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses schafft Verlässlichkeit vor allem für die jungen Menschen in unserer Stadt und Planungssicherheit für die Einrichtungen und die Träger. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist und bleibt ein zentrales Handlungsfeld unserer Kinder- und Jugendpolitik.“
Der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses über die institutionelle Förderung der OKJA-Angebote liegt erstmals eine umfassende und datenbasierte Bedarfsermittlung der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration zugrunde. Diese neue Finanzierungssystematik berücksichtigt die unterschiedlichen sozialen Herausforderungen in den Stadtteilen. Die Gesamtmittel steigen 11,6 Millionen Euro in 2025 auf 12,9 Millionen Euro für das Jahr 2027. Senatorin Dr. Schilling:
„Die Mittel werden nicht pauschal nach dem Gießkannenprinzip verteilt, sondern orientieren sich an den tatsächlichen sozialen Herausforderungen vor Ort. Gleichzeitig haben wir nun erstmals Standards, die die Qualität und Ausstattung der einzelnen Einrichtungen sichern. Damit können in vielen Quartieren, die von den jungen Menschen geforderten längeren Öffnungszeiten am Wochenende ermöglicht werden.“
Breiter Beteiligungsprozess
Ein wesentlicher Bestandteil dieser OKJA-Reform ist aus Sicht der Senatorin der breite Beteiligungsprozess. „Von Beginn an haben wir großen Wert auf Transparenz, Offenheit und eine breite Beteiligung gelegt. Kinder und Jugendliche, Fachkräfte, Träger sowie weitere Akteurinnen und Akteure konnten ihre Perspektiven und Erfahrungen einbringen“, betonte Senatorin Dr. Schilling.
Die Beschlüsse umfassen die institutionelle Förderung von 38 Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Gleichzeitig sind sie die Grundlage für die Entscheidungen über Projektförderungen für weitere Angebote, die in den kommenden Monaten auf der Ebene der Sozialzentren geplant werden. Für weitere Angebote, darunter die Kinder- und Jugendfarmen, wird ressortübergreifend an gesonderten Lösungen gearbeitet. Die Angebote des Sportgartens wird 2027 aus Gestaltungsmitteln der Fraktionen gefördert.
Quelle: Pressestelle des Senats Bremen vom 12.06.2026
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BERUFung Jugendarbeit
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