Europäische Kommission

Deutsches Kinderhilfswerk zur State of the European Union (SOTEU) von Ursula von der Leyen

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt EU-Pläne für besseren Kinderschutz im Netz, kritisiert aber den Ausschluss unter 12-Jähriger von digitaler Teilhabe. Es fordert altersgerechte Angebote, die Schutz und Teilhabe vereinen, sowie eine Ausweitung der Regulierung auf alle Plattformen. Zudem brauche es kindgerechte Internet-Ökosysteme. Eine rein analoge Kindheit sei heute nicht mehr zeitgemäß.

21.09.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk kommt anlässlich der Darstellungen in der heutigen State of the European Union (SOTEU) der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, zu einem gemischten Fazit: Die europäischen Bestrebungen für einen besseren Kinder- und Jugendschutz in digitalen Räumen und der damit verbundene Regulierungsansatz, der Plattformanbietende in die Pflicht nimmt, wird von der Kinderrechtsorganisation grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig wird mit Sorge auf Entwicklungen in Bezug auf die digitale Teilhabe jüngerer Kinder geblickt.

Die bisher bekanntgewordenen Pläne für einen Entwurf des EU KIDS ACT schienen aus kinderrechtlicher Perspektive durchaus begrüßenswert. So ist eine konsequente Durchsetzung und Erweiterung von Digital Services Act, Datenschutzgrundverordnung und Konsumentenschutz im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes eine wichtige Voraussetzung, um diesen europaweit zu standardisieren und die altersspezifischen Entwicklungs- und Nutzungsbedarfe junger Menschen nicht aus dem Blick zu verlieren. Während diese Planungen allerdings altersspezifische Regelungen für einen Zugang zu Sozialen Medien sowie die vorgesehenen Schutzmaßnahmen seitens der Plattformbetreibenden vorsehen, fiel die Rede der Kommissionspräsidentin deutlich weniger ausgewogen aus: Wo der bekanntgewordene Entwurf für den EU KIDS ACT eine Zertifizierung kindgerechter Webseiten für unter 12-Jährige vorsieht, verkündete von der Leyen in klaren Worten einen kompletten Ausschluss von Kindern bis 12 Jahren von digitaler Teilhabe über Kommunikationsplattformen. Daher fordert das Deutsche Kinderhilfswerk die Europäische Kommission auf, altersgerechte digitale Angebote auch für jüngere Kinder und Jugendliche zu gewährleisten, die gleichermaßen Schutz und Teilhabe im digitalen Raum bieten.

„Aus kinderrechtlicher Sicht muss das angekündigte EU-Regelwerk Durchsetzungssicherheit für Plattformen jedweder Größe bieten und darf nicht bei den sogenannten Very Large Online Platforms, also den verbreitetsten Plattformen, Halt machen“, betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes 

„Zudem braucht es eine klare Perspektive in der von der Kommission vorgestellten Strategie, insbesondere hinsichtlich der Frage, wie Kindern unter zwölf Jahren sichere digitale Orte der Beteiligung ermöglicht werden, wenn die marktbeherrschenden Plattformen durch unzureichende Vorsorgemaßnahmen ausscheiden. Gemäß UN-Kinderrechtskonvention müssen sowohl digitale Teilhabemöglichkeiten als auch höhere Schutzbedarfe für Kinder unter zwölf Jahren abgesichert werden. Dazu braucht es statt bloßer Zugangsbeschränkungen vor allem auch eine gezielte Förderung kindgerechter ‚Internet-Ökosysteme‘, beispielsweise durch Ansätze altersgerechter, öffentlich-rechtlicher Kommunikations-Plattformen.“Die EU-Kommission beweist ihren Handlungswillen, um große Social-Media-Plattformen zur Verantwortung im Kinderschutz zu ziehen. Es bleibt abzuwarten, wie kleine Plattformen sich in diese Regulierungsansätze einfügen. Dass den Markt-Riesen die Stirn geboten wird, ist nur folgerichtig. Dabei sollte aber nicht der Rest des ‚Internet-Ökosystems‘ vergessen werden. Denn sonst wandern jungen Nutzerinnen und Nutzer einfach zu jenen Plattformen ab, die keinen Registrationspflichten unterliegen und gegebenenfalls ein niedrigeres Schutzniveau haben. Angesichts der dynamischen Herausforderungen im Kinder- und Jugendmedienschutz, beispielsweise durch KI-Entwicklung und immer neue technische Entwicklungen, braucht es neben regulatorischen Maßnahmen daher unbedingt auch eine sorgfältige Evaluation aller gesetzlichen Maßnahmen, um die Interessen und Rechte von jungen Menschen im digitalen Raum auch nachhaltig abzusichern. Denn eines ist klar: Eine rein analog gedachte Kindheit ist kein adäquates Modell mehr in der heutigen Gesellschaft“, 

sagt Kai Hanke.

Redaktion: Uwe Kamp