Jugendpolitik

Deutsches Kinderhilfswerk: Wahlaltersgrenze auch auf Bundesebene absenken

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der Bundestagsdebatte zur Stärkung der direkten Demokratie die Absenkung des Wahlalters bei Bundestagswahlen auf 16 Jahre. Dies würde nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation dem veränderten Altersaufbau der Gesellschaft Rechnung tragen, da es seit einigen Jahren mehr Rentnerinnen und Rentner als Kinder und Jugendliche gibt.

14.06.2018

Mit der veränderten Struktur der Gesellschaft sind die Möglichkeiten der jungen Bevölkerung gesunken, ihre Interessen wahrzunehmen und durchzusetzen. Deshalb begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, dass das Kommunalwahlrecht für Minderjährige mit dem Grundgesetz vereinbar ist und hofft auch auf ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

Demokratie profitiert von der Partizipation von Jugendlichen

„Wir fordern alle im Bundestag vertretenen Parteien auf, sich der notwendigen Grundgesetzänderung zur Absenkung des Wahlalters bei Bundestagswahlen nicht zu verschließen. Kinder und Jugendliche verfolgen gesellschaftliche Prozesse sehr aufmerksam, fühlen sich jedoch zu einem großen Teil von den politischen Parteien nicht vertreten. Dabei sind sie diejenigen, die am längsten von heute getroffenen politischen Entscheidungen betroffen sein werden. Die Absenkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen in zahlreichen Bundesländern hat gezeigt, dass unsere Demokratie von der politischen Partizipation von Jugendlichen durch das Wahlrecht profitiert, und eine Koppelung der Wahlaltersgrenze an die Volljährigkeit auch auf der Bundesebene der Vergangenheit angehören sollte. Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen, also von der Europa- bis zu den Kommunalwahlen, zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Kultur der Demokratieerziehung gefordert

Neben einer Absenkung des Wahlalters braucht es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine verstärkte Öffnung der Schulen sowie der Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe für dieses Themenfeld. So wie Mitwirkungsinitiativen vor allem dort funktionieren, wo es eine Begleitung durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe gibt, sollte ein Wahlrecht für Jugendliche zu einer Kultur der Demokratieerziehung führen, durch die die Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig gestärkt wird.

Argumente gegen die Absenkung des Wahlalters entkräftet

Zum Thema Wahlalter hat das Deutsche Kinderhilfswerk vor einiger Zeit die Broschüre „Absenkung des Wahlalters – Eine Auseinandersetzung mit Argumenten gegen eine Absenkung der Altersgrenzen bei politischen Wahlen“ veröffentlicht. Die Publikation fasst die gängigen Argumente gegen eine Absenkung des Wahlalters aus den zahlreichen Debatten zusammen und stellt entsprechende Fachbeiträge zur Seite, welche die Gegenargumente entkräften. Dabei wird beispielsweise dem Argument begegnet, dass die Absenkung des Wahlalters negative Folgen für die Demokratie habe und zu einer Stärkung der Parteien an den extremen politischen Rändern führe. Ein weiterer Beitrag tritt der Behauptung entgegen, dass Jugendliche aufgrund von noch nicht voll entwickelten kognitiven Fähigkeiten, die Verantwortung, die mit einer Teilnahme an Wahlen einhergeht, nur unzureichend wahrnehmen könnten.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Redaktion: Uwe Kamp

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